Kirchhof-Gutachten zum Thema Rundfunkgebühren

Das Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Prof. Dr. Paul Kirchhof zur Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist veröffentlich worden. Darin empfiehlt Kirchof die Abkehr von der gerätebasierten Gebührenerhebung und empfiehlt die Einführung einer Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Er spricht von einem „Rundfunkbeitrag“. In dem Gutachten ist zu u.a. zu lesen:

Das Empfangsgerät ist ein ungeeigneter Anknüpfungspunkt, um die Nutzer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks tatbestandlich zu erfassen und die Nutzungsintensität sachgerecht zu unterscheiden [...] Der bisherige geräteabhängige Rundfunkbeitrag genügt diesen Anforderungen nicht [...] Die verfassungsrechtlich gebotene Reform gilt deshalb nicht dem Beitrag, der von den Haushaltungen und Gewerbebetrieben geschuldet wird, sondern dessen Ausgestaltung in dem formalen Tatbestand des Empfangsgerätes.

Der Rundfunkbeitrag soll markt- und staatsunabhängig erhoben werden. Auch ein zukünftig genereller Verzicht auf Werbung und Sponsoring bei Eigenproduktionen ist im Gespräch. In einem anderem Gutachten vom letz…

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Themen: Rundfunk , Gutachten , Paul Kirchhof , Kirchhof , BP

Erschienen 8. Mai 2010 auf http://www.rechtsteufel.de.

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