Kirchhof-Gutachten zum Thema Rundfunkgebühren
Rechtsteufel | 8. Mai 2010 — Das Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Prof. Dr. Paul Kirchhof zur Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen…
Gutachten deutscher Staatsrechtler muss man einfach mögen - das gilt auch für das von Paul Kirchhof im Auftrag von ARD, ZDF und D Radio erstellte Gutachten Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das heute vorgelegt wurde. Wo sonst würde etwa "das Rechtsunerhebliche ... im Dunkel des tatbestandlich Bedeutungslosen" (S. 53*) belassen oder ernstlich von einem "Bewohner einer in einem Funkloch gelegenen Almhütte" erwartet, er werde "unter Hinweis auf das Erfordernis der Realitätsnähe des Wahrscheinlichkeitsmaßstabes einwenden, dass die gesetzliche Typisierung [seinen] Sachverhalt nicht träfe" (S. 61)? Wer sonst könnte von einem Privathaushalt als "eine[r] Gemeinschaft unterschiedlichen, sich in der Verschiedenheit der Empfangsgewohnheiten ausgleichenden Empfangs" (S. 10) schreiben oder davon, dass der freiheitliche Sozialstaat "außerdem nahelegt, dass das Rundfunkangebot von der Haushaltsgemeinschaft gemeinsam zur Lebensgestaltung auch der Kranken, der Altersgebrechlichen, der Arbeitslosen oder der sonst besonders schutzbedürftigen Haushaltsmitglieder genutzt wird" (S. 11)? Wer könnte Sätze schreiben wie: "Die typisierende Vermutung der Empfangsfähigkeit verfehlt zunehmend die Rechtswirklichkeit" (S. 8) "In diesem Abgabenschuldverhältnis begegnen sich der anstaltsbezogene Bedarfstatbestand und der nutzungsbezogene Vorteilstatbestand." (S. 60) "Dieser normative Ausgangsbefund, das Rundfunkangebot wende sich an den Menschen, muss deshalb grundsätzlich auch im Menschen und nicht in den Empfangsgeräten tatbestandlich erfasst werden." (S. 9) "Hier trägt das Gerät allenfalls schwach eine Nutzungsvermutung" (S. 7) "Jenseits dieses Haushaltskerns der 'bürgerlichen Kleinfamilie' als 'familiales Grundmuster' bietet der Privathaushalt in der Vielfalt moderner Lebensformen stets Gemeinschaften, die auf ein Zusammenleben – auch in allen Formen des Rundfunkempfangs – angelegt sind." (S. 64) Besonders hervorheben muss man auch die Sorge, die der Gutachter (geb. 1943) den jungen Menschen widmet, von denen er offenbar annimmt, dass sie sich der Rundfunkgebühr eher entziehen. Dazu schreibt er den schönen Satz "Das bedeutet, dass auch eine große Zahl junger Menschen, die bei der Rundfunkabgabe erstmals zum Schuldner eines Dauerabgabenrechtsverhältnisses werden, dieses mit dem Erlebnis der Illegalität beginnen." (S 12) Und wer "Dauerabgabenrechtsverhältnis" fehlerfrei schreiben kann, der findet wohl auch, dass es im Englischen viel zu wenige zusammengesetzte Wörter gibt: konsequenterweise schreibt Kirchhof daher auch "Personaldigitalassistants" zusammen (S. 7), so als wäre es ein …
» Vollständiger ArtikelErschienen 6. Mai 2010 auf http://blog.lehofer.at.
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