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Kirch contra Ackermann: Es gauweilert in der Bankenwelt

am 19.10.2006 von strafblog

Von einem Privatkrieg des früheren Medienmoguls Leo Kirch gegen die Deutsche Bank spricht das HANDELSBLATT im Zusammenhang mit einer Strafanzeige, die Kirch über seinen Münchener Rechtsanwalt und früheren CSU-Rechtsausleger Peter Gauweiler gegen den Vorstandschef des Geldinstituts, Josef Ackermann, erstattet hat. Vom Verdacht auf Anstiftung zur Untreue sei in der Strafanzeige die Rede, meint das Blatt unter Bezugnahme auf die WIRTSCHAFTSWOCHE. Die Straftat soll Ackermann im Zusamenhang mit dem Wechsel von Clemens Börsig vom Vorstand in den Aufsichtsrat der Deutschen Bank begangen haben. Die Aufsichtsrat habe Börsig, der noch einen bis 2010 laufenden Vorstandsvertrag gehabt habe, für die Vertragsauflösung eine Abfindung in Höhe von 3,65 Millionen jährlich Euro bewilligt. Nach einem Gutachten des früheren BGH-Richters Hartwig Henze hätte eine solche zusätzliche Vergütung entweder durch den Beschluss der Hauptversammlung bewilligt oder in die Satzung aufgenommen werden müssen. In der Umgehung der Hauptversammlung liege eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht , zu der Ackermann angestiftet habe.

Anscheinend beruft Gauweiler sich in der Strafanzeige auch auf das Urteil des Bundesgerichtshofs, mit dem die Freisprüche im Düsseldrfer Mannesmann-Verfahren aufgehoben wurden. Ackermanns Verteidiger Eberhard Kempf hält die Anzeige für unbegründet. Die Vorwürfe entbehrten jeglicher Grundlage und dienten lediglich der Stimmungsmache im Mannesmann-Verfahren, wird er sinngemäß zitiert.

Kirch hatte bereits mit mehreren Zivilklagen gegen den früheren Deutsche-Bank-Chef Breuer Teilerfolge erzielt.

Autor: RA Rainer Pohlen

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