Kippt die Unterhaltsreform?
am 24.05.2007 von http://blog.juracity.de
Möglicherweise ist die geplante Unterhaltsreform, die Freitag verabschiedet werden soll, hinfällig. Insoweit könnte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weitreichende Folgen haben.
Wie der Tagesspiegel unter Berufung auf dpa berichtet, bringt die Entscheidung die Koalition in Bedrängnis. Der 1. Senat hat die Benachteiligung unverheirateter Eltern bei der Dauer der Unterhaltszahlung für die Betreuung der Kinder beanstandet. An sich ist das keine Gefahr für das geplante Gesetz. Denn die Union hatte durchgesetzt, dass die Vorschriften für verheiratete und unverheiratete ohnehin angeglichen werden sollen. Wer künftig sich um den Nachwuchs kümmert, soll mindestens drei Jahre Betreuungsunterhalt bekommen.
Allerdings hatte die Union auch durchgesetzt, dass nach den Kindern zunächst die geschiedenen Mütter zum Zuge kommen sollen. Dies verstößt nach Ansicht der Richter aber gegen Art. 6 Abs. 5 Grundgesetz, wonach für nicheheliche und eheliche Kinder die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft geschaffen werden müssen. Dies sei ein sehr weitreichender Auftrag, entschieden die Karlsruher Richter. Wenn geschiedene Mütter beim Betreuungsunterhalt, der auch den Kindern dient, bevorzugt würden, kommt nach der Entscheidung …
Scheitert die Unterhaltsreform ?
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Koalition kippt die Unterhaltsreform
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Handakte WebLAWg / Kinder sollen künftig bei Unterhaltszahlungen Vorrang vor den geschiedenen oder gegenwärtigen Ehepartnern haben. So will die Bundesregierung mit einem neuen Unterhaltsgesetz auf die Ungerechtigkeiten gegenüber den Kindern reagieren. Bundesjustizm…
