kino.to-streaming = abmahnfähige Urheberrechtsverletzung?

kino.to wurde geschlossen Unter anderem angesichts der Schließung der Seite kino.to haben (ehemalige) Nutzer von Streaming-Angeboten nun zu befürchten, dass Abmahnungen der Rechteinhaber und Strafanzeigen ins Haus flattern.

Auf der Seite kino.to heißt es wortwörtlich:

Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:

Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.

Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.

Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

Dass das Anbieten von urheberrechtlich geschütztem Material in Form von Streaming unzulässig ist, hatte bereits das LG Hamburg mit Urteil vom 21.02.2007 – 308 O 791/06 festgestellt. Dort ging es um die Bereitstellung von Musik.

Wie steht es jedoch mit der Haftung der Nutzer von Streaming-Angeboten?

Dreh- und Angelpunkt ist hier die Bewertung der Handlung als Vervielfältigung im Sinne von §§ 15 Abs.1 Nr. 1, 16 UrhG. Sollten die Nutzer die Streaming-Angebote mithilfe von Software “mitgeschnitten” haben, so stellte das LG Berlin ( 16 O 494/09) dazu im Januar 2011 fest,

dass der Nutzer des Dienstes (Anmerkung: flatster) (…) als Hersteller der Kopien anzusehen ist, wie sich aus den Gründen des Urteils des BGH vom 22.4.2009, GRUR 2009, 854 – Internet-Videorekorder, ergibt.

Gerichtlich nicht geklärt ist hingegen die Frage, ob das bloße Streaming bereits eine Vervielfältigungshandlung darstellt und ob es sich hierbei um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Ungeachtet der Frage, ob nach § 16 UrhG eine sog. “körperliche Fixierung” stattfinden muss und ob die Zwischenspeicherung eine solche darstellt oder ob der Gedanke des § 69 c Nr. 1 UrhG übertragbar ist, der beinhaltet, dass auch die kurz…

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Themen: Schutzrechte / IP , Bgh , LG Hamburg , LG Berlin , Urheberrechtsverletzung Streaming

Erschienen 13. Juni 2011 auf http://www.kanzlei-sieling.de/weblog/.

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