Kino.to -> Kino K.O.

Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen das Filmportal kino.to waren jüngst Gegenstand der allgemeinen Berichterstattung. Die Betreiber der Seite fassten ihr Angebot nach eigenen Angaben stets als legales Dienstleistungsangebot auf, da man sich auf das Anbieten einer Linksammlung beschränke, deren Inhalt (aktuelle Kinofilme) im Ausland legal sei. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (kurz GVU) konnte diese Auffassung nie wi…

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Themen: Nachrichten Der Woche

Erschienen 21. Juni 2011 auf http://www.jura.uni-saarland.de.

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