Kino.to - Zwei Jahre, sechs Monate Knast
kanzlei-hoenig.de | 3. Dezember 2011 — Das ging recht zügig: Für die Mitarbeit am illegalen Internet-Filmportal kino.to ist ein 33 Jahre alter Webdesigner zu zwei…
Das ging recht zügig:
Für die Mitarbeit am illegalen Internet-Filmportal kino.to ist ein 33 Jahre alter Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig sprach ihn der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Der 33-Jährige ist der erste, der im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu dem Filmportal verurteilt wurde. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 2.12.2011
Der Hinweis auf die Rechtskraft und auch auf die seit dem 6. Juni 2011 andauernde Untersuchungshaft gibt Anlaß zu der Vermutung, daß die Entscheidung des Gerichts auf eine Verfahrensabrede (vulgo: Deal) zurück zu führen ist. Ich gehe auch davon aus, daß das Gericht den Haftbefehl aufgehoben hat, um dem Verurteilten die Tür zum offenen Vollzug zu öffnen.
Es gibt eine weitere Konsequenz aus diesem Urteil: Der Verurteilte steht der Staatsanwaltschaft nun als Zeuge zur Verfügung, der sich nur unter ganz engen Voraussetzungen noch auf das Recht aus § 55 StPO berufen kann. Weil er bereits (einmal) rechtskräftig wegen seiner Tatbeteiligung verurteilt wurde, bes…
» Vollständiger ArtikelErschienen 3. Dezember 2011 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.
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Hartes Urteil gegen einen Mitarbeiter der illegalen Streaming-Webseite kino.to: Ein 33-Jähriger ist in Leipzig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er daran beteiligt war, mehr als eine Million urheberrechtlich geschützte Filme und Serien ins Netz zu stellen.