Kindeswohl! Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte entscheidet gegen Deutschland ! Bayerns JustizministerIN Merk bleibt uneinsichtig!

Sie kriegt es einfach nicht gebacken! - Ausgerechnet in Bayern - Via Pressmitteilung wurde folgender Schnellschuss verteilt: (Vielleicht muss sie nur länger nachdenken!) - Genau darum ging es, dass in DEUTSCHLAND und damit auch in Bayern mal wieder nicht das KINDESWOHL, sondern Frauenwohl im Vordergrund stand. Also nix "nach wie vor". Sie begreift es nicht: Einfach mal Gullibivers Reiosen lesen. Mal ist man Riese unter Zwergen (München) und mal ZwergIN unter Riesen (Straßburg). Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt Sorgerecht lediger Väter - Justizministerin Merk: "Das Kindeswohl muss nach wie vor an oberster Stelle stehen!" Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte hat mit seiner heutigen Entscheidung die Rechte lediger Väter in Deutschland gestärkt. Nach bisheri-ger Rechtslage haben unverheiratete Väter ohne die Zustimmung der Mutter keine Möglichkeit, gemeinsam oder alleine das Sorgerecht zu erhalten. Das verstößt nach Auffassung des Gerichtshofs gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk: "Zwar kann das Urteil noch vor die Große Kammer des Gerichtshofes gebracht werden. Der Gesetzgeber sollte sich aber nunmehr Gedanken machen, wie man das Sorgerecht lediger Väter stärken kann, ohne dass dies auf Kosten der Kinder geht! Denn ich sage ganz deutlich: an erster Stelle steht uneingeschränkt das Wohl des Kindes! Der Kontakt zwischen Vater und Kind ist schon durch das Umgangsrecht gewähr-leistet. Wenn aber ein Vater das gemeinsame Sorgerecht ausüben will und dies dem Kindeswohl entspricht, sollten Väter die Möglichkeit dafür haben." Merk weiter: "Oberste Leitlinie muss das Interesse des Kindes sein! Ich halte daher nichts von einer generellen Regelung, wonach ledige Väter grundsätz-lich ein gemeinsames Sorgerecht erhalten sollen. Single-Vätern soll das Sor-gerecht zustehen können, wenn dies das Kindeswohl erfordert. Also bei-spielsweise dann, wenn das Kind bereits eine enge Verbindung zum Vater hat, und er seine Vaterschaft sehr ernst nimmt. Die Anerkennung der Vater-schaft wird hier als eine Voraussetzung zu fordern sein. Nur wenn diese Vor-aussetzungen vorliegen, soll der Vater auch mitentscheiden dürfen, wo das Kind le…

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Themen: Bayern , Merk , Burg , Riese

Erschienen 3. Dezember 2009 auf http://rechtsanwaeldin.blogspot.com.

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