Kindesunterhalt - Mehrbedarf bei Kindergartenbesuch

Info der RA Kanzlei Salzbrunn & Birkhahn http://www.schnelle-scheidung.org Besucht ein Kind aus pädagogischen Gründen halbtags einen Kindergarten, begründet der Kindergartenbeitrag keinen Mehrbedarf des Kindes, sondern ist regelmäßig im geschuldeten Tabellenunterhalt enthalten. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) seien die Kindergartenkosten zwar Bedarf des Kindes, soweit der Besuch in seinem sozialpädagogischen Interesse liege. Diese Kosten seien allerdings schon in den Tabellenbeträgen der Düsseldorfer Tabelle enthalten. Sie seien deswegen kein Mehrbedarf d…

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Themen: Unterhalt
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 2. August 2007 auf http://gesetz.blogg.de/.

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