Kindesunterhalt: Keine Unterhaltspflicht, wenn das Einkommen der das Kind betreuenden Mutter mehr als doppelt so hoch ist wie das des Vaters

Das OLG Brandenburg (Aktenzeichen 10 UF 91/05) hat entschieden, dass ein Kindesvater für das Kind keinen Unterhalt zahlen muss, wenn die Kindesmutter, bei der das Kind lebt, ein mehr als doppelt so hohes Einkommen hat wie der Kindesvater.

Zudem urteilte das Gericht, dass beide Elternteile für ein minderjähriges Kind Unterhalt zahlen müssen, wenn zwischen dem Einkommen des Kindesvaters und dem Einkommen der das Kind betreuenden Kindesmutter ein erhebliches Ungleichgewicht besteht. Ein erhebliches Ungleichgewi…

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Themen: Unterhalt , Einkommen , Olg Brandenburg , Kindesunterhalt , Keine Unterhaltspflicht Für Folgeausbildung

Erschienen 27. März 2007 auf http://blog.juracity.de.

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Kommentare zu "Kindesunterhalt: Keine Unterhaltspflicht, wenn das Einkommen der das Kind betreuenden Mutter mehr als doppelt so hoch ist wie das des Vaters":

28. August 2007 von macgila — dies ist ein interessantes urteil - jedoch was ist richtig? satz 2 widerspricht im inhalt satz 1.. ein fehler? 1 = mutter doppelt so viel = KEIN unterhalt durch KV.. satz 2 = mutter doppelt soviel = beide unterhalt? bitte um aufklärung! wichtiges thema für meinen LG. danke
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