Kindesunterhalt hat Vorrang vor Ansprüchen des Jugendamts auf Abtragung von Unterhaltsansprüchen aus der Vergangenheit

Kürzlich hat der BGH (Aktenzeichen XII ZR 26/04) entschieden, dass der Unterhaltspflichtige den laufenden Kindesunterhalt vorrangig zahlen muss. Unterhaltsrückstände aus der Vergangenheit müssen warten.

In dem dem Urteil zugrunde liegenden Fall hatte das Jugendamt für das Kind Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erbracht. Solche Leistungen nach dem UVG sind bis zum 12. Lebensjahr des Kindes möglich, wenn der Unterhaltspflichtige keinen Kindesunterhalt zahlt. Mit den Leistungen nach dem UVG geht der Anspruch auf Kindesunterhalt auf den Leistungsträger, hier das Jugendamt, über. Dadurch wird das Jugendamt berechtigt, die erbrachten Leistungen von dem Unterhaltspflichtigen zurückzufordern.

In dem entschiedenen Fall hatte später der unterhaltspflichtige Vater laufenden Kindesunterhalt gezahlt. Zusätzlich verlangte allerdings das Jugendamt die Erstattung der damals für das Kind erbrachten Leistungen. Beide Ansprüche konnte der Kindesvater angesichts seiner finanziellen Verhältnisse nicht erfüllen.

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Unterhalt , Jugendamt , Kindesunterhalt , Kindesunterhalt Vorrangig

Erschienen 31. Oktober 2006 auf http://blog.juracity.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Kindesunterhalt Vorrangig:

Ehegattenunterhalt kann gekürzt werden um den von der Ehefrau nicht gezahlten Kindesunterhalt

JuracityBlog | 30. November 2006 — Das OLG Zweibrücken (Aktenzeichen 2 WF 103/06) hat entschieden, dass der Unterhaltsanspruch der Ehefrau gegen den Ehemann gek…

Konfirmationskosten Unterhalt: Unterhalt: Konfirmationskosten sind kein unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf

JuracityBlog | 24. Oktober 2006 — Der BGH (Aktenzeichen XII ZR 4/04) hat im Jahr 2006 entschieden, dass Kosten für eine Konfirmation keinen unterhaltsrechtlich…

Kindesunterhalt: Studierender Elternteil muss Nebentätigkeit ausüben, um den Kindesunterhalt aufzubringen

JuracityBlog | 21. März 2007 — Das OLG Bremen (Aktenzeichen 4 UF 44/06) hat entschieden, dass ein gegenüber einem minderjährigen Kind unterhaltsverpflichtet…

Kindesunterhalt Und Private Vorsorge: Kindesunterhalt: Aufwendungen für private Altersvorsorge mindern das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht

JuracityBlog | 20. März 2007 — Das OLG Düsseldorf (Aktenzeichen II UF 19/06) hat entschieden, dass Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen für private Alters…

Keine Unterhaltspflicht Für Folgeausbildung: Kindesunterhalt: Keine Unterhaltspflicht, wenn das Einkommen der das Kind betreuenden Mutter mehr als doppelt so hoch ist wie das …

JuracityBlog | 27. März 2007 — Das OLG Brandenburg (Aktenzeichen 10 UF 91/05) hat entschieden, dass ein Kindesvater für das Kind keinen Unterhalt zahlen muss,…

Unterhalt Für Volljähriges Kind: Kindesunterhalt: Kein Unterhalt für volljähriges Kind, das sich nicht um einen Ausbildungsplatz bemüht

JuracityBlog | 26. März 2007 — Das AG Kempen (Aktenzeichen 17 F 379/05) hat entschieden, dass ein volljähriges Kind nicht unterhaltsberechtigt ist, wenn es si…

Kindesunterhalt: Erhöhter Selbstbehalt für Großeltern, die für ihre Enkel zahlen müssen

JuracityBlog | 25. Oktober 2006 — Der BGH (Aktenzeichen XII ZS 35/04) hat entschieden, dass sich Großeltern, die auf Kindesunterhalt für ihre Enkel in Anspruch…

Einmaliger Kinderbonus: Kindesunterhalt und einmaliger Kinderbonus

beck-blog | 5. April 2009 — In Artikel 3 des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland vom 13.02.2009 (Konjunkturpaket II), BG…

Unterhalt für Kinder nur bis zur Volljährigkeit?

scheidungsfix | 21. Juni 2010 — "Kindesunterhalt muss ich nur zahlen, bis das Kind volljährig ist." Das höre ich immer mal wieder in meinen Beratungsgesprächen mi…

BGH-Urteil Vom 26. November Mehraufwand: Mehraufwand beim Kindesunterhalt

Kanzleien im Internet | 2. September 2011 — Beim Kindesunterhalt muss Mehrbedarf (Kindergartenbeitrag – außer Verpflegung, andere Aufwendungen für Betreuung des Kindes, …

Der Bundesgerichtshof
Rechtsanw�lte und Fachanw�lte Felser :: Br�hl K�ln/Bonn, Arbeitsrecht, K�ndigung, Familienrecht, Scheidung, Rechtsanwalt, Fachanwalt, Verkehrsrecht, Medizinrecht, TV�D, BAT
Unterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Trennung, Fachanwalt f�r Familienrecht, Anwalt u.a.

Unterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt, Trennung, Trennungsunterhalt, kostenlos, Vorlage, Formular, D�sseldorfer Tabelle, Berliner," />