Düsseldorfer Tabelle 2012
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 21. Dezember 2011 — Das OLG Düsseldorf teilt mit Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden. Es gelten dah…
Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden. Dies gab das Oberlandesgericht Düsseldorf nun bekannt.
Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fort, weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern. Quelle: Presseerklärung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Dezember 2011
Dies bedeutet:
1. Die Düsseldorfer Tabelle, welche ab 01.01.2011 gilt, gilt auch im Jahr 2012. Die Tabelle gilt für alle Unterhaltsansprüche, die ab dem 01.01.2011 entstehen. Die Unterhaltsbeträge für das Jahr 2011 hatten sich gegenüber der Tabelle 2010 auch nicht erhöht. Dies bedeutet: seit 2010 gibt es keine Erhöhung des Unterhalts!
2. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag.
3. Von Beträge aus der Düsseldorfer Tabelle ist jeweils die Hälfte des Kindergeldes abzuziehen. Für das erste Kind gibt es Kindergeld in Höhe von 184 EUR; für das zweite Kind ebenfalls. Ab dem dritten Kind erhält man 190 € und ab dem vierten Kind 215 € Kindergeld. Bei minderjährigen Kindern wird das Kinder zur Hälfte, bei volljährigen Kindern vollständig abgezogen.
4. Der Selbstbehalt wurde im Jahr 2011 für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 900 € auf 950 € erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770 €.
5. Die Selbstbe…
» Vollständiger ArtikelErschienen 14. Dezember 2011 auf http://www.unterhalt24.com/blog.
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