Kindesunterhalt: Aufwendungen für private Altersvorsorge mindern das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht

Das OLG Düsseldorf (Aktenzeichen II UF 19/06) hat entschieden, dass Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen für private Altersvorsorge unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen sind. Solche Aufwendungen mindern das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen nicht. Nach Ansicht des Gerichts gilt das jedenfalls, wenn der Unterhaltspflichtige nicht einmal den Regelunterhalt für das Kind zahlen kann.

Die Rechtsprechung des BGH, dass zusätzliche private Altersvorsorge zu berücksichtigen sei, b…

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Themen: Unterhalt , Einkommen , Kindesunterhalt Und Private Vorsorge
Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 20. März 2007 auf http://blog.juracity.de.

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