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Kinderreiche Beamte bekommen mehr Geld

am 29.12.2006 von Recht und Alltag

Das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg hat in zahlreichen Entscheidungen (Az.: 5 K 1116/04, 5 K 415/05, 5 K 1450/05 u.a.) die Telekom, die Post, das Bundeseisenbahnvermögen und die Bundesrepublik verurteilt, an deren Beamte mit mehr als zwei Kindern höhere Bezüge zu leisten.
Die Beamten hatten sich mit ihren Klagen auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bezogen. Das Verfassungsgericht hat schon in den siebziger Jahren entschieden, dass für die Kinder von Beamten das eigene Existenzminimum aus den sog. familienbezogenen Gehaltsbestandteilen gesichert werden muss und dem Gesetzgeber entsprechende Änderungen aufgegeben.
Nachdem bis 1998 in dieser Hinsicht keine durchgreifende Änderung erfolgt war, haben die Richter in Karlsruhe in einer weiteren Entscheidung die Verwaltungsgerichte ermächtigt, kinderreichen Beamten sogar entgegen den gesetzlichen Bestimmungen höhere Besoldungsleistungen zuzusprechen. Dem hat das Verwaltungsgericht Arnsberg jetzt in mehr als 25 Urteilen Rechnung getragen.
Das Verwaltungsgericht hat, insoweit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts folgend, aufgrund einer Vergleichsberechnung zwischen den für dritte und weitere Kinder gezahlten Familienzuschlägen und dem um 15 % erhöhten Sozialhilfesatz festgestellt, dass Beamte vieler Besoldungsgruppen auch noch für die Jahre 2004 und 2005 Nachzahlungen zu erhalten haben. Voraussetzung hierfür sei aber - so das Gericht -, dass die Beamten in den jeweiligen Haushaltsjahren einen entsprechenden Antrag gestellt haben.
Wie der Vorsitzende, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Klein, in den mündlichen Verhandlungen am 30. November sowie am 7. und am 19. Dezember 2006 betonte, sei es nicht nachvollziehbar, weshalb trotz der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bis heute keine Änderung der Rechtslage erfolgt sei. Außerdem kritisierte das …

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In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

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