Kinderpornographie in virtuellen Welten?
am 11.01.2008 von http://www.telemedicus.info/
So vieles Unmögliche wird möglich, im virtuellen zweiten Leben. Was in der Realität nicht machbar ist, kann hier ausgelebt werden – und dabei wird nicht selten die dunkle Seite des Menschen offenbar.
Ein Problem stellt Kinderpornographie dar: In Netzwelten wie Second Life werden Kinder-Avatare (so heißen die virtuellen Menschen) „vergewaltigt“. Jedermann kann zusehen. Bei den Kinder-Avataren handelt es sich jedoch nicht um echte Kinder. Hinter ihnen stehen in Wirklichkeit Erwachsene, die das Geschehen vermutlich …
Anruf aus dem Metaversum
RechtReal / Spiegelonline berichtet von einem neuen Vodafone-Angebot, das den Kapitalverkehr in virtuellen Welten erstmals umdreht. Mit virtuellen Mobiltelefonen können reale Nummern angerufen werden und andersherum. Die virtuelle Währung erfährt damit eine g…
sMeet: Noch Platz zwischen Google Lifely und Second Life?
Recht Medial / 3D Welten auf dem Vormarsch – neben Google Lifely bietet auch das Berliner Unternehmen sMeet innovative 3D Welten. Dabei will sich sMeet von anderen virtuellen Welten durch einfache Nutzung, Browser-Basiertheit und den Fokus auf 3D-Live-Events per…
Vortrag von RA Dr. Bahr zu Second Life und Recht am 10.09.
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / RA Dr. Bahr hält am kommenden Montag, den 10.09.2007, auf der Jahrestagung Virtuelle Welten einen Vortrag zum Thema Second Life: Recht und Gesetz in virtuellen Welten. Ausführliche Informationen (Inhalt, Ort, Zeit usw.) finden Sie hier zum Download…
IRIS2008: Ralf Zosel und Iris Speiser „Jura in virtuellen Welten - Ein Erfahrungsbericht aus Second Life“
LAWgical / Zum Abschluss unserer Berichterstattung von der IRIS 2008 in Salzburg bleibt mir noch nachzutragen, dass meine Kollegin Iris Speiser und ich auch als Vortragende aktiv waren, und zwar haben wir von unseren Erfahrungen aus Second Life berichtet.…
BGH zur Verantwortlichkeit des Betreibers eines (Meinungs-)Forums im Internet
BERLIN BLAWG / Das vollständig abgefasste Urteil wird über den folgenden Link zum BGH-Server abrufbar sein. “Der Kläger ist Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dessen satzungsmäßiger Zweck u. a. die Bekäm…
Kein urheberrechtlicher Schutz des Kölner Doms im Second life
Dr. Bücker Newsfeed / Im Urteil vom 21.04.2008 – Az.: 28 O 124/08 hat das LG Köln einen urheberrechtlichen Schutz eines Werkes im „Second life“ verneint, weil keine schöpferische Leistung erkennbar ist.1. Das Second life“ ist den meisten bekannt.…
