Kinderpornografie: Bereits das bloße Angucken ist strafbar

Das Urteil basiert auf einem Beschluss des AG Hamburg-Harburg vom Februar 2009, in welchem ein Angeklagter von einem Vorwurf freigesprochen wurde, sich in 16 Fällen Besitz von Dateien mit kinderpornografischen Inhalten verschafft zu haben. Nach Ansicht des Amtsgerichts reichte das bloße gezielte Aufrufen und Ansehen der Dateien nicht dazu aus, ein Verschaffen von Besitz zu bejahen. Der Angeklagte speicherte die Dateien damals nicht auf seinem PC ab. Auf einen Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft entschied das OLG in der Sache und stellte fest, dass bereits das bewusste und gewollte Abrufen und Anschauen der kinderpornografischen Inhalte strafbar sei. Auch beim bloßen Aufrufen der Dateien seien diese bereits in der vollen Verfügungsgewalt des Users, so das OLG. Sobald die Datei aufgerufen wurde, kann der Betrachter Entscheidungen darüber treffen wie lange er die Datei betrachten und ob er z.B. einzelne Abschnitte vergrößern möchte. Das hier einschlägige Gesetz zur Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer schriften, welches sich im §184b A…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Haftung IM Internet , Amtsgericht Hamburg , AG Hamburg

Erschienen 21. Februar 2010 auf http://www.it-rechtsinfo.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Betrachten von Internet-Kinderpornos ist strafbar

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 16. Februar 2010 — Das OLG Hamburg urteilte gestern in einem unanfechtbaren Revisionsurteil, dass schon das Betrachten kinderpornographischer Interne…

OLG Hamburg: Ein Klick genügt für die Strafbarkeit - Kinderpornografie im Internet

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 17. Februar 2010 — OLG Hamburg, Urteil vom 15.02.2010 § 184 b StGB Das OLG Hamburg berichtet in einer Pressemitteilung vom Montag über ein ric…

Bloßes Betrachten von Kinderpornographie im Internet ist strafbar

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles | 17. Februar 2010 — Auch ohne manuelles bzw. bewußtes Speichern von Dateien liegt ein Fall des strafbaren Besitzes von kinderpornographischem Mater…

(Internetstrafrecht) Nochmals: Schon das Betrachten kinderpornografischer Internet-Seiten ist strafbar

Strafverteidigung | 23. Dezember 2010 — Aus aktuellem Anlaß: Da am gestrigen Tag ein Mandant in einem File-Sharing Verfahren mir von seiner “Sammlung” erzählte, bei …

Schon das Betrachten kinderpornographischer Internet-Seiten ist strafbar

Handakte WebLAWg | 17. Februar 2010 — Der 2. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg hat heute mit unanfechtbarem Revisionsurteil entschieden, dass…

OLG Hamburg zu § 184b StGB: Vorsätzlicher Besitz von Kinderpornographie auch ohne bewusste Speicherung zu bejahen

beck-blog | 15. Februar 2010 — Wie heute Nachmittag berichtet wird, bejaht das OLG Hamburg den Besitz nach § 184b Abs. 4 StGB schon dann, wenn ein Bild im I…

Besitz kinderpornographischer Schriften bei automatischer Speicherung im Internet-Cache

RA Dr. Böttner | 3. April 2011Strafrecht / Revision / Verbreitung, Besitz und Erwerb pornographischer Schriften 2. Strafsenat des HansOLG Hamburg, Az.: 2-2…

Strafbarkeit des Betrachtens von kinderpornografischen Bildern im Internet

Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 16. Februar 2010 — Das Hamburger Oberlandesgericht hat in einem im Wortlaut noch unveröffentlichten Urteil vom 15.02.2010 entschieden, dass bereit…

Analyse OLG Hamburg: Besitzbegründung schon beim Ansehen?

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 25. März 2010 — Das OLG Hamburg (2-27/09) hatte, wie schon berichtet, entschieden dass mit dem Laden von Dateien in den Arbeitsspeicher ein Bes…

Mit den Augen besitzen

LawBlog | 18. Februar 2010 — Das Hamburger Oberlandesgericht meint in einem aktuellen Urteil, auch das bloße Anschauen kinderpornografischer Inhalte sei str…