Staastanwaltschaft Halle: Verfahren wegen Kinderpornos eingestellt
RechtReal | 22. Juli 2008 — Die Staatsanwaltsschaft Halle hat mehrere Strafverfahren wegen Verbreitung von Kinderpornografie (§§ 184b, 184c StGB) gegen Unbeka…
Bis Mitte März 2007 wurde Second Life von den Medien begierig und oft unkritisch thematisiert. In das aufgekratzte Geschnatter platzte jedoch bald ein dunkles Ungetüm: Ein Bericht des Magazins "Report Mainz" über Kinderpornografie in der virtuellen Welt. Das Besondere: Die Nutzer von Second Life machten sich selbst - bzw. ihre Avatare - zum kindlichen Pornodarsteller in der 3D-Welt (sog. "Age Play"). Die Staatsanwaltschaft Halle nahm Ermittlungen gegen User auf. Das Verfahren läuft noch. Kopfschütteln und Entrüstung - dennoch: Ist das überhaupt strafbare Kinderpornografie? Vor dem Blick in die einschlägigen Normen soll der Menschenverstand zu Wort kommen: Vom "Grundfall" der Kinderpornografie unterscheidet sich der vorliegende dadurch, dass gar keine Kinder beteiligt sind. Die Avatare wurden durch Erwachsene gesteuert. Also ein Verbrechen ohne Opfer? Zugrundegelegt wird bei der folgenden Untersuchung, dass das virtuelle Geschehen anderen in audio-visueller Form zugänglich gemacht wird (live, als Video oder Screenshot). Das deutsche Strafrecht: Tatobjekt virtueller Kinderporno Straftatbestände im Zusammenhang mit Kinderpornografie sind in § 184b StGB normiert. Gem. Absatz I ist Kinderpornografie eine besondere Form pornografischer Schriften. "Schrift" ist in § 11 Nr. 3 StGB definiert (und liegt hier vor), wogegen BGHSt 23, 40 (44) erklärt, was "Pornografie" ist, nämlich
"(...) eine Darstellung, die sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und unter Ausklammerung emotional-individualisierter Bezüge den Menschen zum bloßen (auswechselbaren) Objekt geschlechtlicher Begierde oder Betätigung macht." Die möglichen sexuellen Interaktionen von Second Life-Avataren decken ein weites Feld von Spielarten ab, so dass das Vorliegen von Pornografie an dieser Stelle ohne stilblütenreiches Subsumieren angenommen werden darf. Desweiteren wird auf die - verstörenden - Bilder im eingangs erwähnten Report verwiesen.Das Problem liegt woanders: "Kinder" sind Personen unter 14 Jahren, wie sich aus dem Verweis auf § 176 StGB ergibt. Personen sind jedoch nicht beteiligt. Dem Wortlaut nach - der im Strafrecht besonderes Gewicht hat, Art. 103 II GG - fällt das virtuelle Geschehen nicht unter die Vorschrift.
Strafbarkeit realer, wirklichkeitsnaher und fiktiver Pornografie
Pornos ohne Beteiligung realer Menschen sind in gewisser Form seit langem bekannt: Es gab sie stets in Form von Zeichnungen und Romanen. § 184b I StGB umfasst auch solche fiktiven Darstellungen. Dies lässt sich systematisch aus dem Verhältnis von Absatz I zu den Absätzen II und IV schließen: Letztere betreffen den Besitz bzw. die Besitzverschaffung. Diese Tathandlungen erfordern weniger kriminelle Energie im Vergleich zum Verbreiten und öffentlich Ausstellen (etc.) un…
» Vollständiger ArtikelErschienen 6. Januar 2008 auf http://rechtreal.blogspot.com/.
RechtReal | 22. Juli 2008 — Die Staatsanwaltsschaft Halle hat mehrere Strafverfahren wegen Verbreitung von Kinderpornografie (§§ 184b, 184c StGB) gegen Unbeka…
RechtReal | 22. Juli 2008 — Die Staatsanwaltsschaft Halle hat mehrere Strafverfahren wegen Verbreitung von Kinderpornografie (§§ 184b, 184c StGB) gegen Unbeka…
RechtReal | 21. Januar 2008 — Der WDR berichtet über den Fall einer 13jährigen, die als Prostituierte in Second Life Linden-Taschengeld verdiente. "So wur…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 17. Februar 2010 — OLG Hamburg, Urteil vom 15.02.2010 § 184 b StGB Das OLG Hamburg berichtet in einer Pressemitteilung vom Montag über ein ric…
Vier Strafverteidiger | 22. Februar 2007 — Die niederländische Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Kinderpornografie im Onlinespiel «Second Life». Und sie muss die Frage klär…
Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 16. Februar 2010 — Das Hamburger Oberlandesgericht hat in einem im Wortlaut noch unveröffentlichten Urteil vom 15.02.2010 entschieden, dass bereit…
LAWgical | 10. Mai 2007 — Vergangenen Montag (07.05.2007) strahlte die ARD in ihrem Magazin "Report Mainz" einen Beitrag aus, in dem über Kinderpornografie …
Internet-Strafrecht.com | 20. April 2010 — In der de.soc.recht.misc-Gruppe wurde die Frage gestellt, ob erotische Mangas in Deutschland ein strafrechtliches Problem dar…
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 28. Juni 2008 — Der Deutsche Bundestag hat letzte Woche das Gesetz zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografi…
Strafverteidiger Blog | 19. September 2008 — Bisher stehen nur Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Schriften unter Strafe. Zukünftig wird der Bereich…