Kinderlärm – Bald in der ganzen Republik zu dulden?

Vor einiger Zeit hatten wir bereits über § 6 des Berliner Landesimmissionsschutzgesetz berichtet. Demnach ist Kinderlärm grundsätzlich zu dulden. Unter Umständen folgt im Bundesimmissionsschutzgesetz eine entsprechende Formulierung. Nach einer Entschließung des Bundesrates soll zukünftig Kinderlärm kein anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen mehr sein.

Zitar aus der Bundesratsdrucksache:

“Kinderlärm ist als Ausdruck natürlicher Lebensäußerung von Kindern grundsätzlich sozial adäquat und verträglich mit anderen Nutzungen, insbesondere in Wohngebieten. Kinderlärm kann im Regelfall somit keine schädliche Umwelteinwirkung darstellen. Im Konfliktfall besteht damit die Vermutung einer Sozialadäquanz des Kinderlärms, die zunächst widerlegt werde…

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Themen: Mietminderung , Lärm , Immissionen , Kinderlärm
Rechtsgebiet: Mietrecht

Erschienen 4. August 2010 auf http://www.ra-sawal.de/Wordpress.

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