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Kindergartenkosten beim Kindesunterhalt

am 30.04.2007 von scheidungsblog.com

Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in seinem Urteil vom 14.03.07 auch über die Frage zu entscheiden, inwieweit Kindergarten und sonstige Betreuungskosten für ein Kind bereits in den Tabellenbeträgen der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind oder aber entweder als Sonderbedarf oder als Mehrbedarf zusätzlich geschuldet werden.
Dabei ist zu unterscheiden, ob der Kindergartenbesuch aus pädagogischen Gründen, also im Interesse des Kindes, erfolgt oder um der Mutter eine teilweise Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Im letzteren Fall würde es sich um einen Anspruch des betreuenden Elternteils handeln, der im Rahmen der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen wäre.
Stehen für den Kindergartenbesuch dagegen erzieherische Erwägungen im Vordergrund, handelt es sich hinsichtlich des Beitrags um einen Anspruch des Kindes. Sein angemessener Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf und schließt bei einem der Erziehung noch bedürftigen Kind auch die Kosten der Erziehung ein (§ 1610 Abs. 2 BGB).
Als Sonderbedarf, d. h. als unregelmäßiger, außergewöhnlich hoher Bedarf (§1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB), ist der Kindergartenbeitrag schon deshalb nicht zu qualifizieren, weil er regelmäßig anfällt.
Dem gegenüber ist als Mehrbedarf der Teil des Lebensbedarfs anzusehen, der regelmäßig während eines längeren Zeitraums anfällt und das …

Verbraucherinsolvenzantragspflicht, um Kindesunterhalt zu sichern

Lichtenrader Notizen / Jurastudent.de hat sie schon vorher gefunden - die Pressemitteilung des BGH vom 24.02.2005.Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit der Frage zu befassen, ob ein Unterhaltsschuldner verpf…

Kindesunterhalt - Mehrbedarf bei Kindergartenbesuch

Recht und Gesetz / Info der RA Kanzlei Salzbrunn & Birkhahn http://www.schnelle-scheidung.org Besucht ein Kind aus pädagogischen Gründen halbtags einen Kindergarten, begründet der Kindergartenbeitrag keinen Mehrbedarf des Kindes, sondern ist regelmäßig im gesch…

Kindesunterhalt: Kosten für ganztägigen Kindergartenbesuch sind anteiliger Mehrbedarf

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der Beitrag für den ganztägigen Kindergartenbesuch begründet einen Mehrbedarf des Kindes, für den der barunterhaltspflichtige Elternteil anteilig aufzukommen hat.Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines un…

BGH und Kindergarten

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Der BGH beschäftigt sich mit dem Kindergarten: wie sind die Kosten des Kindergartens für das unterhaltsberechtigte Kind zu werten ? Erhöhen sie den Bedarf ? Wenn ja, um wie viel ? Vermindern sie das angerechnete Einkommen desjenigen, der für das…

BGH: Kosten für ganztägigen Kindergarten - Mehrbedarf?

familienrecht-muenchen.info / Kindergartenkosten sind grundsätzlich im normalen Unterhaltsanspruch enthalten. Ein Mehrbedarf, d.h. einen über den titulierten laufenden Unterhalt hinausgehenden Bedarf, begründen Kindergartenkosten nach neuer Entscheidung des BGH j…

Änderung der Rechtsprechung: Kindergartenbeitrag beim Kindesunterhalt

scheidungsblog.com / Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Beitrag für den ganztägigen Kindergartenbesuch einen Mehrbedarf des Kindes begründet und der barunterhaltspflichtige Elte…

Familienrecht: BGH: Kosten eines Ganztagskindergartens sind keine berufsbedingten Aufwendungen und nur beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 5. März 2008 - XII ZR 150/05 - zu den Kosten eines Ganztagskindergartens entschieden. Das Kind, Kläger im Verfahren, besuchte einen Ganztagskindergarten. Die Mutter konnte deshalb ganztags erwerbstäti…

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RA Eric Schendel

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