Kinderfreibetrag wird weiter angehoben

Voraussichtlich am 5. November wird der Siebente Existenzminimumbericht der Bundesregierung im Bundeskabinett vorgestellt. Seit heute befindet sich die vorläufige Fassung in der so genannten Ressortabstimmung in allen Bundesministerien. Danach wird der Bericht dem Deutschen Bundestag zugeleitet und im Anschluss als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.

Ein wichtiges Ergebnis des Berichts steht bereits fest: Er betont den erforderlichen Anpassungsbedarf des Kinderfreibetrags - und bestätigt damit die steuerpolitische Linie der Bundesregierung, die bereits im Kabinettbeschluss zum Familienleistungsgesetz vom 15. Oktober die Erhöhung der steuerlichen Freibeträge für Kinder vorgesehen hat.

Im laufenden Gesetzgebungsverfahren wird die Bundesregierung nun den Kinderfreibetrag noch stärker anheben als Mitte Oktober zunächst vorgeschlagen: Bereits im Jahr 2009 soll sich der Betrag auf 3.864 Euro erhöhen. Zusammen belaufen sich dann die steuerlichen Freistellungen aus Kinderfreibetrag sowie dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf 6.024 Euro.

Auch das Kindergeld soll laut Gesetzentwurf angehoben werden: Für erste und zweite Kinder soll es um jeweils 10 Euro von 154 Euro auf 164 Euro steigen, für dritte Kinder um 16 Euro von 154 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um je 16 Euro von 179 Euro auf 195 Euro monatlich. Besonders Mehrkindfamilien und Familien mit unteren und mittleren Einkommen kommt diese Erhöhung zugute.

Die Bundesregierung muss nach einem Beschluss des Deutschen Bundestages alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vorlegen. Dieser Existenzminimumbericht ist stets als Prognose angelegt und dient dem Gesetzgeber als Frühwarnsystem für die Festsetzung der Höhe der steuerlichen Freibeträge.

Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2010 (Siebenter Existenzminimumbericht) [PDF, 224 KB] Verbesserungen für Familien beschlossen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen Entlastungen für Bürger 2009

Bundesfinanzministerium (BMF)

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßte die Ankündigung der Bundesregierung, den Kinderfreibetrag von derzeit 5.808 Euro auf 6.024 Euro anzuheben. “Diese Anhebung ist ein richtiger und verfassungsrechtlich notweniger Schritt. Aufgrund der Änderung der Berechnungsmethode seit dem 6. Existenzminimumbericht halten wir die Anwendung der Freibeträge ab dem Jahr 2009 für folgerichtig”, unterstrich der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke.

Formal müssten die höheren Freibeträge erst ab dem Jahr 2010 angewandt werden. Seit dem 6. Existenzminimumbericht wird aber das steuerfrei zu stellende Existenzminimum auf Basis gesamtdeut…

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Themen: Einkommensteuer , Kindergeld , Kinderfreibetrag 2010

Erschienen 29. Oktober 2008 auf http://www.steuerrechtblog.de.

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