Kinderfahrrad aus dem 7. Stock geworfen - Bewährungsstrafe trotz schwerstverletztem Opfer
am 10.02.2007 von http://www.strafblog.de
Eine 35-jährige Mutter von drei Kindern ist vom Düsseldorfer Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren mit Bewährung verurteilt worden, weil sie am 10. Juli 2005 aus Wut ein Kinderfahrrad aus 7. Stock eines Hochhauses geworfen und hierbei einem zufällig vorbeikommenden Passanten den Schädel zertrümmert hatte. Wie der Kölner Stadtanzeiger berichtet, liegt das Opfer, ein 24-jähriger Türke, seitdem mit irreparablen Gehirnschäden im Wachkoma. Die Frau hatte angegeben, sich mit ihrem Lebensgefährten gestritten zu haben. Als sie dann über ein auf dem Balkon liegendes Kinderfahrrad gestolpert sei, habe sie dieses wutentbrannt über das Geländer geworfen.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine höhere Strafe ohne Bewährung gefordert. Der Vorsitzende des Schöffengerichts, Amtsrichter Kruse, habe in seinem Schlusswort anklingen lassen, dass er möglicherweise eine Unschuldige verurteilt hatte, heißt es in dem Bericht. Zunächst war der Verdacht nämlich auf den Lebensgefährten der Angeklagten gefallen, der zur Tatzeit unter Bewährung stand und von einem Sohn der Frau als Täter beschuldigt worden war. Die Angeklagte hatte die Tat jedoch auf sich genommen. Nach den Plädoyers der Anklage und der Nebenklage hatte sie ihr Geständnis in Ansehung der drohenden Strafe ohne Bewährung widerrufen und im Schlusswort ihre Unschuld beteuert.
Da fragt man sich natürlich, warum das Gericht trotz der aufgekommenen Zweifel verurteilt hat. Es gibt immer wieder mal Konstellationen, in denen zwei Verdächtige als Täter in Betracht kommen, nur einer aber der Täter sein kann. Wenn nicht eindeutig geklärt werden kann, wer von beiden der Täter ist, müssen eben beide nach dem Zweifelsgrundsatz freigesprochen werden. Es erscheint zumindest nicht unplausibel, dass die Frau ihren Lebensgefährten mit der Selbstbelastung schützen wollte. Nach dem Widerruf ihres Geständnisses kann dieses für die Beweiswürdigung nur noch indizielle Wirkung gehabt haben. Anscheinend waren die Zweifel bereits im Ermittlungsverfahren so groß gewesen, dass mittels Testwürfen geklärt wurde, ob die nur 1,52 Meter große Frau körperlich überhaupt in der Lage war, das mehr als 10 Kilo schwere Fahrrad über die 1,10 Meter hohe Balkonbrüstung zu werfen. Da wäre ein Freispruch wohl konsequenter gewesen, soweit ich das aufgrund der Presseberichte beurteilen kann. Ob sich das Gericht mit dem Urteil dem Druck der Angehörigen des Opfers gebeugt hat, die bei Prozessbeginn im September für Tumulte im Gerichtssaal gesorgt hatten, vermag ich nicht zu beurteilen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Autor: RA Rainer Pohlen
Kanzlei POHLEN + MEISTER
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