Kinderbetreuung in Polen

Am 4. April 2011 trat das Gesetz vom 4. Februar 1011 über die Betreuung von Kindern im Alter von bis zu 3 Jahren in Kraft. Das Gesetz stellt klar, dass Krippen keine Anstalten der Gesundheitsfürsorge sind und die Betreuung von Kinderclubs, Tagesbetreuern und Babysittern übernommen werden kann. Die Regelung legt Grundsätze für die Entwicklung verschiedener Formen der Betreuung über Kleinkinder fest und soll dadurch die Funktionsweise der heutigen Einrichtungen verbessern. Die Kitas sowie die neu eingeführten Kinderclubs werden nach de…

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Erschienen 6. April 2011 auf http://www.polnisches-recht.eu/.

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