Italien: Bei Fahren ohne Helm kann Motorrad beschlagnahmt werden
Schadenfixblog | 2. August 2011 — München, 1. August 2011 – Fahrer und Beifahrer von Krafträdern wie Motorrad oder Motorroller müssen in Italien einen Helm tra…
Immer wieder kommt es vor, dass Kinder auf dem Motorrad mitfahren wollen. Besonders dann, wenn Kinder noch jung sind, sollte genau geprüft werden, ob eine Mitnahme überhaupt sinnvoll ist.
Folgende Aspekte gilt es zu überdenken, bevor Kinder auf dem Soziussitz Platz nehmen.
I. Rechtliche RahmenbedingungenOb Eltern ihre Kinder auf dem Motorrad mitnehmen, bleibt ihnen in eigener Verantwortung überlassen. Wie dies zu erfolgen hat, regeln die §§ 35a Abs. 9 und 61 StVZO:
§ 35a StVZO: Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder
(9) Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. Dies gilt nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.
§ 61 StVZO: Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen
(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.
(3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
Demnach muss das Motorrad zunächst für den Zweipersonenbetrieb zugelassen sein. Sofern Kinder bereits über eine ausreichende Beinlänge verfügen, um die Soziusrasten zu erreichen, und auch in der Lage sind, sich einen festen Halt auf dem Motorrad zu verschaffen, kann auf die Montage eines speziellen Kindersitzes verzichtet werden.
II. Sonstige VoraussetzungenEs versteht sich von selbst, dass Kindern gegenüber erwachsenen Beifahrern eine gesteigerte Aufmerksamkeit zu widmen ist.
Hierzu gehört insbesondere:
Sichere und passende Motorradbekleidung für das Kind Spezieller Kinderhelm (nicht etwa ein zu großer Zweithelm) Keine zu langen Motorradt… » Vollständiger ArtikelErschienen 23. August 2010 auf http://www.lawbike.de.
Schadenfixblog | 2. August 2011 — München, 1. August 2011 – Fahrer und Beifahrer von Krafträdern wie Motorrad oder Motorroller müssen in Italien einen Helm tra…
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