Killerspiele: Gesetze reichen aus

Die heutige Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums:

„Das Strafgesetzbuch gewährleistet mit § 131 StGB den notwendigen Schutz vor Killerspielen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in der aktuellen Debatte um Amokläufe. „Es besteht keine Strafbarkeitslücke. Seit der Gesetzesänderung 2004 kann wirksam gegen die Verbreitung von Killerspielen vorgegangen werden. Voraussetzung ist, dass die Spiele grausame Gewalttätigkeiten verherrlichend darstellen. Unter Schriften versteht das Gesetz auch Datenspeicher. Aktue…

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Themen: Stgb , Gesetze , Brigitte Zypries , Zypries Killerspiele

Erschienen 8. Dezember 2006 auf http://www.lawblog.de.

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