Kiffen in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen können die Staatsanwaltschaften nunmehr an Verfahren einstellen, wenn die Betroffenen mit

bis zu zehn Gramm Haschisch oder Marihuana oder einem halben Gramm harter Drogen

erwischt werden. Diese erhöhten Eigenbedarfsquoten sieht der neue Drogenerlass des nordrhein-westfälischen Justizministers vor.

Diese Einstellung steht allerdings im Ermessen der Staatsanwaltschaft – die Straf…

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Themen: Drogen , Haschisch , Westfalen , Marihuana , Harter , Eigenbedarf , Betäubungsmittel
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 8. Juni 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

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