Kiener-Prozess: Urteil rechtskräftig
schreibmaschine | 29. Juli 2011 — Das Urteil gegen den Aschaffenburger Hedgefonds-Manager Helmut Kiener ist rechtskräftig: Wie Oberstaatsanwalt Burkhard Pöpperl …
Ziemlich genau 2 Jahre und 3 Monate sitzt der rechtskräftig verurteilte Anlage-Guru Helmut Kiener (52) inzwischen hinter Gittern. Wie ausführlich berichtet, wurde der Aschaffenburger am 22. Juli 2011 vom Würzburger Landgericht wegen besonders schweren Betrugs, Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung mit einem Schaden von rund 300 Millionen Euro zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren und 8 Monaten verurteilt.
Dass Kiener länger als bis Frühjahr 2015 im Gefängnis bleiben absitzen muss, ist unwahrscheinlich. Es war seine erste Verurteilung, er hat ein Geständnis abgelegt, und das Gericht hat sich – wie unter diesen Voraussetzungen nicht unüblich - im Urteil dafür ausgesprochen, zu gegebener Zeit die Voraussetzungen für eine Entlassung nach der Hälfte der Strafe zu prüfen. Das wäre in ziemlich genau drei Jahren der Fall, der Rest der Strafe würde dann zur Bewährung ausgesetzt.
Kiener räumte ein, Verluste verschleiert und den Wert seiner Fonds durch gefälschte Unterlagen manipuliert zu haben, um sich selbst Millionen-Einkünfte zu verschaffen und seinen luxuriösen Lebenswandel zu finanzieren. „Unverzeihlich“ sei es, was er getan habe, sagte der gelernte Psychologe nach der Urteilsverkündung und nahm die Strafe an.
Er sehe es als Aufgabe für den Rest seines Lebens an, den Schaden so weit wie möglich wieder gut zu machen, „falls ich jemals wieder auf die Beine komme“, versprach er damals. Damit hat er vorwiegend die Privatanleger gemeint, die zwischen 2006 und 2010 rund 120 Millionen Euro in die betrügerischen Kiener-Fonds gesteckt und fast komplett verloren haben.
Wie Kiener das mit der Wiedergutmachung nach seiner Entlas…
» Vollständiger ArtikelErschienen 12. Januar 2012 auf http://www.woetzel-online.info/.
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