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Kieler Woche-Prozess

am 11.03.2008 von Statt aller

Wie vermutlich zumindest alle Kieler wissen, wurde auf der letzten Kieler Woche ein 25-jähriger von einem 26-jährigen tödlich verletzt. Dieser wurde gestern vom Kieler Landgericht …

Wolfgang Körner am 11.03.2008 um 20:48 Uhr:

Habe schon auf einer anderen Seite gepostet und bleibe bei meinem richtigen Namen.
Ich empfinde dieses Urteil als Unrecht. Der Angeklagte hätte frei gesprochen werden müssen. Es ist nur ein Punkt, der für eine Verurteilung sorgte, und zwar dass man ihm nicht zugestand, in dieser Überfallsituation durchgehend in Notwehr gehandelt hat.
Man unterstellte ihm in dieser Situation nicht einmal zum Gegenangriff übergegangen zu sein, sondern nicht mehr angegriffen zu werden, was er aus einer ihm angeblich den Rücken zugewendeten Position des erst Angreifers Björn Miehe hätte schliessen müssen, dass die Notwehr nicht mehr begründet war, weil dieser angeblich aufgegeben hätte. Darum wurde der tödliche Stich von dem kein wirklich wahrscheinliches Bild sichtbar wurde, als Tötungsabsicht ausgelegt. Ermittlung und Zeugen waren von der Vorveruteilung derart geprägt, das für die wirklichen Geschehnisse das Gehirn nicht mehr aufnahmefähig war, und ganz offensichtlich Realität und das was das Gehirn dazuerfindet nicht mehr getrennt werden konnten.
Der Verteidiger versuchte auch sehr eindringlich durch Beispiele aus der Zeugenforschung auf die Aberwitzigkeit mancher Zeugenaussagen (allgemein) hinzuweisen. In diesem besagten Experiment ging es darum darzustellen welche Folgen eine Fixierung des Gehirns auf Wahrnehmung und auf Erinnerung hatte. Hier ging es um einen sich aufdringlich und auffällig verhaltenden als Gorilla verkleideten Mann, den 80 % der Zeugen nicht gesehen hatten.
Hier kommt noch dazu, dass die Husumer Angreifer, gegen die der Angeklagte lt. Gericht in Notwehr gehandelt hatte, von den anderen Zeugen nicht getrennt, sondern gemeinsam in einem Mannschaftsbus untergebracht wurden. So wurde als Angreifer auch immer wieder jemand genannt, man hielt ihn für den Angeklagten, der ein helles T-Shirt mit grossem Tatto auf dem Arm hatte. Dieser war aber der spätere Tote Björn Miehe.
Der Gutachter hatte auch ein fertiges Bild, (Allgemeines Bild in der Presse, und wohl von den Vermittlern überbracht), dass der Angeklagte dem späteren Toten nachgerannt sei und ihn mit Anlauf das Messer in den Rücken gerammt hätte. Was man "gesehen" hatte, war aber wohl wieder der spätere Tote.
Weiter kommt dazu, dass eine Zeugin bei der Polizei erst nicht von einem Messer berichtete, sondern erst auf Nachfrage der Polizei. Das eine Zeugin von einem dolchartigem Gegenstand spricht, legt sehr nahe, dass die Polizei in der Hilfe zur Formulierung und Wortfindung aktiv war.
Die hatten aber auch eine Fixierung durch Vorverurteilung .
Aus der Zeugenforschung weiss man auch, dass aus einer gesehenen gelben Tüte und der Frage ob es eine blaue Tüte gewesen wäre, wurde, dass es eine grüne Tüte gewesen wäre. Die Mischfarbe.
Ich habe noch eine ganze Menge von Punkten, auf die ich falls es Gelegenheit dazu gibt, noch eingehen werde.
2 Punkte noch zum Abschluss. Die mir aufgefallen sind.
Ich denke, dass die Ursache für die Probleme die der Angeklagte in der Kindheit hatte,, unmedikamentierte ADHS gewesen ist. Heute hätte er eine Chance Abitur und Studium gut medikamentiert zu erreichen. Damals wurden diese Kinder noch abgeschoben. Diese Zeit rechnete man ihm als Milderung seiner Schuld an. Natürlich nur ein Lippenbekenntnis. Die Zeit ab der Strafmündigkeit aber, für den Angeklagten keine wirkliche Veränderung, ausser dass andere Personen für ihn zuständig waren, wurde ihm negativ ausgelegt. Welche Logik liegt dem zugrunde. Wunschdenken, Definitionsmacht?
Der zweite Punkt ist, dass ihm der Genuss der legalen Droge Alkohol, vorgeworfen wurde, weil er wusste, dass Alkohol enthemmen könnte. Nicht würde!!! Dann hätte der Joint den er rauchte, und der auslöste, dass er den vorher getrunkenen Alkohol erbrach, und von dem er sagte, dass er auf ihn, genauso wie andere illegale Drogen auf ihn wirken, dass er zu mehr Impulskontrolle fähig wird, er sagte, dass er davon ruhig würde, als Milderung ausgelegt werden müsste.
Ja sein Drogenkonsum müsste als freiwillige Selbstmedikation ausgelegt werden. Ich weiss, jetzt sind doch einige in einer Überforderungssituation. Fragen Sie einfach Neurologen, wenn Sie Zweifel haben. Hat mit der Sache aber auch nur indirekt zu tun.
Falls jemand mal seine Vorurteile überprüfen möchte dieser Link
http://www.heroinstudie.de/H-Bericht_P2_DS.pdf
Anmerkung: Der Angeklagte war nicht unter dem Einfluss von Heroin.
Steffi am 18.03.2008 um 18:33 Uhr:

Unrecht?
Sind Sie krank?Wie kann man bloß so gestört sein und solch einen Stuss ins Internet stellen?Sie haben ja auch nicht ihren Bruder,Sohn,Freund,Bekannten verloren!Der Tag, an dem Björn starb, war der schrecklichste Tag den man sich vorstellen kann und auch heute noch, wenn man an seinem Grab steht ist es unvorstellbar,dass Björn nicht mehr da ist!Man wünscht keinem Menschen etwas Böses,aber Ihnen wünschte ich noch was ganz anderes!Schämen sollte man sich!
Wolfgang Körner am 12.04.2008 um 00:07 Uhr:

Hatte nicht mehr mit Resonanz gerechnet, habe aber doch noch einmal nachgesehen. Hoffe, Sie tun das auch und es erreicht Sie diese Antwort.
Ich versuche doch noch einmal die Dinge ins rechte Licht zu rücken, und zu relativieren, wozu Sie wohl durch Ihrem Schmerz nicht in der Lage sind.
Ich gehe davon aus, dass Sie zur Familie gehören. Wahrscheinlicher die Freundin.
Sie fragen ob es Unrecht ist? Fern ab jeder Betroffenheit, Objektiv? Ja, Unrecht. Absolut.
Die Fragen ob ich krank bin, oder gestört, oder was Sie damit meinen, übergehe ich.
Mit mittlerweile fast 60 Jahren, habe ich schon doch einige, wenn auch nicht Sohn, durch Tod verloren. Und es ist auch erschlagen worden dabei. Alle Todesarten und Leidensformen. Auch andere als Sie und Ihr Umfeld kennen Schmerz und Verlust.
Trotzdem muss man sich der Realität stellen und die wirklichen Umstände berücksichtigen, die zu den dann für alle tragischen Folgen führten.
Da ist man sich im Gericht doch einig gewesen, dass die Husumer Gruppe die Kieler Gruppe ohne Not, nur aus destruktiven Motiv, zusammenschlagen wollte. Und so ist man auch vorgegangen. Und ich kann mir vorstellen, dass das mein schrecklichster Tag wäre wenn ich Opfer dieses Angriffs wäre, und man nicht aufhören würde auf mich einzuschlagen, und ich nichts hätte, mit dem ich mich erfolgreich wehren könnte, als Alternative zum kaputtgeschlagen zu werden.
In diese Situation hat die Husumer Gruppe den Sven B. gebracht. Vieleicht wäre Sven B. jetzt tot, wenn er das Messer nicht dabeigehabt hätte.
Und vorher hatte Björn M. von hinten auch noch den Zeugen D. wegetreten und geschlagen. Wie gesagt auf einem Volksfest. Einem Fest von grosser Bedeutung für die Stadt, in der er wohnt, und die ihm die Möglichkeit gibt, mit 26 einen Berufsabschluss zu machen, da will er Leute zusammenschlagen. Finden Sie das in Ordnung. Ich finde, man muss merkwürdig drauf sein um Leute zusammenschlagen zu wollen, besonders aber, es zu können. Da muss hohes Gewaltpotenzial, Hass vorhanden sein.
So sind dann in Minuten 2 Leben zerstört worden. Das von Björn M., aber auch das von Sven B.
Es gibt zwei direkte Opfer, und auch indirekt Betroffene auf beiden Seiten.
Ich verstehe nicht, dass man auf "Husumer" Seite sowenig Einsicht in die "eigene" Verantwortung hat. Verantwortung für alle Folgen!
Nichts wäre geschehen, wenn die Husumer einfach weitergegessen hätten und sich gesellschaftsfähig verhalten hätten. Das muss doch einleuchten, oder nicht? Deutlicher ist auch kaum noch erlaubt.
KLara am 10.06.2008 um 17:36 Uhr:

@Wolfgang Körner

Ich lese sehr oft Ihre Berichte, habe auch über die SHZ Seite Ihnen mein Kommentar geschrieben. Sie sind wie ein guter Koch, sie machen aus einfachen Worten ein tolles Märchen! Ihre Stärke ist definitiv die Rhetorik. Ich finds jedoch peinlich, im Pladoyer und auch hier noch mit den Zeugenund dem Gorilla aufzutrumpfen. Alle Welt hat das bereits im Jahr 2007 bei Günter Jauch in Stern TV gesehen. Dennoch hatte das Pladoyer nd das was sie hier so von sich geben tatsächlich BILD-Zeitungs-Qualitäten. Sie können mit Ihren toll zusammengestellten Geschichten tatsächlich einige überzeugen. Ich frage mich jedoch, warum sich so viele Lügen einschleichen??? Beispielsweise, dass Björn 1,90m groß war, eine Nahkampfausbildung gemacht hat und Hooligan war?!? Aber daraus schließe ich nun wieder, dass man hinter etwas stehen kann, wenn man ohne Emotionen (haben sie eigentlich eine Frau oder Freundin???) und ohne Gewissen (denn das kann man nicht haben, wenn man solche Fälle vertritt und hinter Messerstechern ,mit einem unglaublichen Vorstrafenregister steht)leben kann. Ich würde Ihnen gerne noch viel mehr schreiben, aber ich denke, dass sie zu abgebrüht sind, als dass Sie sich Wahres und Wesentliches durch den Kopf gehen lassen. Eine Frage hätte ich noch. Stellen Sie sich vor, Ihr Liebling Sven B. hätte Ihren Sohn erstochen. Hätten Sie ihn genbauso verteidigt? Ich glaube, es würde reichen, wenn Sie sich nun alle Fakten und vor allem TATSACHEN mal durchdenken würden. Vielleicht ist dann mal ein Anfang in Bezug "Kuscheljustitz Deutschland-es sei denn Du hinterziehst Steuern" getan!

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