KG zu Ansprüchen von Prominenter
am 30.07.2006 von http://log.handakte.de/
Der 9. Zivilsenat des Berliner Kammergerichts wies heute in zwei Fällen Ansprüche von Prominenten zurück, mit denen sich diese generell gegen Veröffentlichungen von Fotos aus ihrem Privatleben gewendet hatten.
Die Richter begründeten dies damit, dass eine der breiten Öffentlichkeit bekannte Person zwar die Veröffentlichung von Fotos aus ihrem Privatleben verhindern kann, wenn sie durch diese in ihrem Recht am eigenen Bild verletzt wird. Nach Auffassung des Senats besteht jedoch kein Anspruch darauf, generell eine Verbreitung von Bildern aus dem privaten Alltag zu untersagen. Denn die Frage, ob und unter welchen Umständen die Veröffentlichung von Bildern aus dem Alltagsleben rechtmäßig sein kann, erfordert einen Abwägungsprozess zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den berechtigten Interessen der abgebildeten Person. Diese Abwägung kann nur anhand der konkreten Umstände des jeweiligen Sachverhalts vorgenommen werden.
So war in einem der vom 9. Zivilsenat entschiedenen Fälle eine Fernsehmoderatorin beim Einkaufen auf einer Ferieninsel fotografiert worden. Das Foto war in einer Zeitschrift unter der Überschrift „Was jetzt los ist auf Mallorca“ abgedruckt. Die Betroffene verlangte allerdings zu Recht, dieses sowie gleichartige Fotos zukünftig nicht zu veröffentlichen. Nach Auffassung des Gerichts war …
Kammergericht: Kein Anspruch Prominenter auf generelle Untersagung der Verbreitung von Bildern aus deren privatem Alltag
Rechtblog / Der 9. Zivilsenat des Berliner Kammergerichts wies heute in zwei Fällen Ansprüche von Prominenten zurück, mit denen sich diese generell gegen Veröffentlichungen von Fotos aus ihrem Privatleben gewendet hatten. Die Richter begründeten dies damit,…
KG Berlin: Kein Anspruch Prominenter auf Untersagung von Privatbildern
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der 9. Zivilsenat des Berliner Kammergerichts wies heute in zwei Fällen Ansprüche von Prominenten zurück, mit denen sich diese generell gegen Veröffentlichungen von Fotos aus ihrem Privatleben gewendet hatten. Die Richter begründeten dies damit,…
Kein Anspruch Prominenter auf generelle Untersagung der Verbreitung von Bildern aus deren privatem Alltag
advobLAWg / Der 9. Zivilsenat des Berliner Kammergerichts wies in zwei Fällen (Gesch.-Nr.: 9 U 191/05 und 9 U 226/05) Klagen von Prominenten zurück, die sich generell gegen Veröffentlichungen von Fotos aus ihrem Privatleben gewendet hatten: Ein Unterlas…
Keine vorbeugende Unterlassung von Presseberichterstattung
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Der BGH (BGH, Urteil vom 13.11.2007, Az. VI ZR 269/06) hat im Fall Franziska van Almsieck eine wichtige Entscheidung zum Presserecht getroffen. Die Prominente wollte gerichtlich die Veröffentlichung von Bildern aus ihrem Privatbereich verhindern. De…
Das Privatleben der Franziska van A. und der „vorbeugende” Schutz vor unerlaubten Bildveröffentlichungen.
recht verständlich / Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes muss sich immer wieder mit dem Privatleben prominenter Persönlichkeiten beziehungsweise mit dem Schutz desselben befassen. Bewegt man sich hier doch im Spannungsfeld verfassungsrechtlich geschützter Positi…
Bundesgerichtshof : Keine vorbeugende Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteile vom 13.11.2007 Az. VI ZR 265/06 und Az. VI ZR 269/06 - Vorinstanzen: LG Berlin Entscheidungen vom 22.11.2005 Az. 27 O 812/05 und Az. 27 O 782/05 KG Berlin Entscheidungen vom 6.11.2006 Az. 10 U 282/05 und Az. 10 U 6/06 &…
BGH: Shopping mit Putzfrau auf Mallorca - Zur Frage der Zulässigkeit einer Bildberichterstattung ohne Einwilligung der abgebildeten Prominenten in einer Situation aus ihrem privaten Alltag.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden (§ 22 KUG). Hiervon macht § 23 Abs. 1 KUG eine Ausnahme, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt. Allerdings ist…
BGH Vorschau: Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage gegen die Veröffentlichung von Fotos prominenter Personen
Rechtblog / Die Klägerin ist eine bekannte Fernsehjournalistin. Die Beklagte hat in der Zeitschrift “Bild der Frau” ein Foto veröffentlicht, das sie mit ihrer Putzfrau beim Einkaufen in Port Andrax auf Mallorca zeigt. Auf die Klage der Klägerin ha…
