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KG: Unvollständige Widerrufsbelehrung

am 19.02.2008 von BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE

Bekanntlich haben Unternehmer im Fernabsatz den von ihnen angesprochenen Verbrauchern unter anderem auch Informationen zum Widerrufs- bzw. Rückgaberecht zur Verfügung zu stellen. Zu den danach erforderlichen Angaben zählen auch Informationen über die Rechtsfolgen des Widerrufs - und diese dürfen nicht unvollständig sein, wie das KG Berlin jetzt nochmals betonte (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 09.11.2007 - 5 W 276/07).
 
Not macht erfinderisch - das dachte sich offenbar ein Unternehmer, der angesichts der nicht enden wollenden Diskussionen um das Widerrufsrecht und die "richtige" Belehrung darüber. So hatte sich der Anbieter kurzerhand entschlossen, in seiner Widerrufsbelehrung als Widerrufsfolgen lediglich die Verpflichtungen zu nennen, die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Ein darüber hinausgehender Hinweis auf eine mögliche Haftung auf Wertersatz wegen einer Verschlechterung der Sache oder ihres Untergangs fehlten.
 
Nachdem das LG Berlin den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den unvollständig informierenden Unternehmer ablehnte, kam erneut der 5. Zivilsenat am KG Berlin zum Zug. Es hob die Entscheidung der ersten Instanz auf und fasste den Tenor der Entscheidung wie folgt ab: 
"Dem Antragsgegner wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Verbrauchern auf der Handelsplattform eBay Speicher-bausteine (RAM-Module) anzubieten oder zu verkaufen, ohne dabei darauf hinzuweisen, dass der Verbraucher im Fall eines Widerrufs unter Umständen Wertersatzansprüchen ausgesetzt ist, wenn die Widerrufsware einen Wertverlust erlitten hat, der nicht auf eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme zurückzuführen ist."
Die Berliner Richter führten aus, dass sich die Rechtsfolgen des Widerrufs …

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