KG Keine Terminsgebühr bei Verfahrensabsprachen

Bloße Verfahrensabsprachen allein (hier zu einem Ruhen des Verfahrens) lassen die Termingebühr nach Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG nicht anfallen, wenn nur die bloße Möglichkeit einer Erledigung offen gehalten werden soll und weitergehende Erledigungsgespräche nicht geführt werden (Ergänzung zu Senat, KGR 2007, 608).

Gründe I. Die gemäß § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Beklagten zu 3 ist nicht begründet, § 91 ZPO. Das Landgericht hat die Festsetzung auch einer 1,2fachen Termingebühr (Nr. 3104 VVRVG) zu Unrecht abgelehnt.

1. Nach § 2 Abs. 2 RVG, Teil 3 Vormerkung 3 Abs. 3 VVRVG verdient der Rechtsanwalt die Termingebühr auch durch die Mitwirkung an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts. Eine auf eine Erledigung gerichtete Besprechung setzt als mündlichen Austausch von Erklärungen die Bereitschaft der Gegenseite voraus, überhaupt in Überlegungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens einzutreten. Da der Gebührentatbestand nicht an den Erfolg einer gütlichen Einigung anknüpft, sind an die mündliche Reaktion des Gegners über Kenntnisnahme und Prüfung des Vorschlags hinausgehende Anforderungen nicht zu stellen. Die Besprechung kann auch telefonisch erfolgen (BGH, EBE/BGH 2007, 19, juris Rdn. 7).

2. Vorliegend hatte der Klägervertreter im September 2009 bei dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu 3 fernmündlich das Einverständnis für ein Ruhen des Verfahrens eingeholt.

Nach dem Vortrag des Klägers habe sein Prozessbevollmächtigter dabei allein auf Vergleichsverhandlungen mit der Beklagten zu 4 hingewiesen und in Aussicht gestellt, dass bei “erfolgreichen” Vergleichsverhandlungen mit der Beklagten zu 4 hinsichtlich der Beklagten zu 3 eine Klagerücknahme erwogen werden würde.

Danach wäre die in Rede stehende Termingebühr nicht angefallen. Denn Ziel des Telefongesprächs war nicht, eine Erledigung des Rechtsstreits gegenüber der Beklagten zu 3 unmittelbar herbeizuführen. Es wurde nur eine Verfahrensgestaltung besprochen, um die bloße Möglichkeit einer Erledigung des Rechtsstreits gegenüber der Beklagten zu 3 offen zuhalten. Bloße Verfahrensabsprachen allein lassen die hier in Rede stehende Termingebühr nicht entstehen (OLG Stuttgart, OLGR 2009, 490, juris Rn. 8; OLG Koblenz, NJW 2005, 2162, juris Rn. 9; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage, VV Vorb. 3 Rn. 114). Weitergehende Vergleichsgespräche (vgl. Senat, KGR 2007, 608, juris Rn. 3ff, 14f) hat es nach dem Vortrag des Klägers nicht gegeben.

3. Soweit die Beklagte zu 3 solche weitergehenden “Verhandlungsgespräche” geltend macht, behauptet sie solche nur pauschal, ohne auch nur ansatzweise zu deren Inhalt näher vorzutragen. Es ist daher nicht erkennbar, dass diese Gesp…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bgh , Zpo

Erschienen 7. Februar 2012 auf http://www.lehrstellen-verein.de/blogg/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Erfahrung Adac Kfz-versicherung: ADAC: Ohne Verhandlung keine Terminsgebühr?

RSV-Blog | 29. Juni 2007 — Auf die Klage gegen eine KFZ-Versicherung kam es zum Telefonat zwischen Klägeranwalt und der beklagten Versicherung. Man verstä…

BGH zur Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG

Anwalt bloggt | 4. Januar 2007 — Mit Beschluss vom 20 November 2006 in dem Verfahren II ZB 9/06 hat der BGH festgestellt, dass eine terminsgebühr nach Nr. 3104 …

Keine Terminsgebühr für kollegialen Austausch?

beck-blog | 19. Juli 2011 — Man wird den Eindruck nicht los, dass sich die Rechtsprechung mit der Terminsgebühr in der Entstehungsvariante der außergericht…

BGH: Kosten des Rechtsstreits nach Erledigung beim unzuständigen Gericht

Internet-Law | 27. April 2010 — Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 18. März 2010 (Az.: I ZB 37/09) eine bislang streitige Frage des Prozessrechts gekl…

BGH, I ZB 14/09 - Terminsgebühr

ipweblog.de | 17. Februar 2010 — BGH, Beschl. v .21. Januar 2010 - I ZB 14/09 Aus der Beschlussbegründung: Ein allgemeines Gespräch über die grundsätzliche …

Terminsgebühr trotz zurückzuweisender Berufung

Rechtslupe | 8. Februar 2012 — Die Terminsgebühr für eine auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung ohne Beteiligung des Gerich…

BGH zum bejaht Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms

Presserecht aktuell | 29. März 2010 — Der Bundesgerichtshofs hat in zwei Fällen entschieden, dass die Betreiber eines Nachrichtensenders und eines Internetportals Au…

BGH: Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms

Bösel, Kohwagner & Kollegen | 29. März 2010 — Nach zwei Urteilen des u. a. für das Urheberrecht zuständigen I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs vom 25. März 2010 (Az.: I ZR…

Kosten bei verspäteter Erledigungserklärung

Rechtslupe | 26. August 2011 — In Verfahren wegen sog. Startgutschriften der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes (VBL) kann die klagende Partei im Rahm…

Streitwertbeschwerde Muster: LG Stuttgart: Eine Streitwertbeschwerde mit dem Antrag, den Streitwert zu erhöhen, ist in der Regel unzulässig

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 13. Juli 2010 — LG Stuttgart, Beschluß vom 17.05.2010, Az. 10 T 122/10 § 68 GKG Das LG Stuttgart hat entschieden, dass eine Streitwertbesch…