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KG: Noch einmal - eBay-Widerrufsfrist ein Monat

am 05.01.2007 von http://www.kremer-legal.com

Die Entscheidungen des hanseatischen Oberlandesgericht und Kammergericht zur Widerrufsfrist bei eBay haben im Sommer 2006 für Aufsehen gesorgt. „Plötzlich“ sollten eBay-Unternehmer eine Widerrufsfrist von einem Monat gewähren müssen, nicht mehr die sonst im Fernabsatz üblichen zwei Wochen. Mit einem neuerlichen Beschluss vom 05.12.2006 hat das KG nun nachgelegt und seinen Beschluss vom Juli 2006 ausdrücklich bestätigt. Demnach soll die Widerrufsbelehrung auf der Angebotsseite bei eBay im Internet nicht die Vorgaben der Textform des § 126b BGB erfüllen, sodass die Belehrung bei eBay zwingend erst nach Vertragsschluss erfolgen kann und damit gemäß § 355 Abs. 2 S. 1 BGB die Widerrufsfrist von einem Monat gilt (KG, Beschluss v. 05.12.2006 – Az: 5 W 295/06 = Volltext via kammergericht.de; Vorinstanz: LG Berlin, Beschluss v. ??.??.2006 – Az: 16 O 936/06).

Sachverhalt
Aus dem Beschluss des KG:
Der Antragsteller wendet sich im vorliegenden Eilverfahren in zweierlei Hinsicht gegen die Widerrufsbelehrung im Internetauftritt des mit ihm in Wettbewerb stehenden Antragsgegners bei eBay. In dieser Belehrung heißt es unter anderem: „Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“
Das zunächst angerufene LG Berlin hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zunächst ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückgewiesen. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin hin hat das KG Berlin in Fortführung seiner im Juli 2006 begonnenen Rechtsprechung (KG, Beschluss v. 18.07.2006 – Az: 5 W 156/06, siehe KG Berlin: Widerrufsbelehrung im Internet nicht ausreichend) die …

Studiengang bei eBay

Jurabilis / Da fehlen einem wieder einmal die Worte. …

ebay: Textform der Widerrufsbelehrung

MCNeubert lawblog / Bei ebay handelnde Unternehmer müssen ihren Kunden, die Verbraucher sind, ein Widerrufs- oder Rückgaberecht einräumen. Dies ist nunmehr unstreitig und ebay bietet seinen Mitgliedern auch entsprechende Textbausteine zur Verwendung an. Geklärt ist…

OLG Hamburg: Widerrufsfrist bei eBay 1 Monat!

LBR-Blog / Heute hat auch das OLG Hamburg in einem eBay-Fall entschieden, dass Verbraucher 1 Monat Zeit haben, ihre Vertragserklärungen zu widerrufen und nicht nur 2 Wochen. (Hanseatisches OLG, Urt. v. 24.08.2006 – 3 U 103/06). Der Volltext liegt leider noc…

KG Berlin = OLG Hamburg = Widerrufsfrist ein Monat?

Vertretbar Weblawg / Nach dem KG Berlin (siehe KG Berlin: Widerrufsbelehrung im Internet unzureichend) soll nun auch das OLG Hamburg entschieden haben, dass die Widerrufsfrist “im Internet” nicht zwei Wochen, sondern einen Monat beträgt. In Ihrem Weblog beri…

Widerrufsfrist auf eBay 1 Monat - jetzt auch das OLG Hamburg (mit Gründen)

LBR-Blog / An anderer Stelle hatten wir bereits über die Entscheidung des KG Berlin berichtet, welches ebenso wie jetzt auch das OLG Hamburg meint, die Widerrufsfrist bei eBay betrage 1 Monat und nicht lediglich 2 Wochen. Die Entscheidung des OLG Hamburg ist …

KG und Hanseatisches OLG: Widerrufsfrist bei eBay 1 Monat!

bLAWg IT! / eBay-Händler sollten aufhorchen. Nachdem zunächst das KG bereits im Juli die Auffassung vertreten hat, dass die Widerrufsfrist bei eBay-Angeboten von Unternehmern an Verbraucher einen Monat (statt wie bisher überwiegend angenommen 2 Wochen) beträ…

LG Dortmund: Zur Form und zum Inhalt der Verbraucher-Widerrufsbelehrung im Rahmen von eBay-Geschäften (hier: Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, Wertersatzpflicht bei Verschlechterung von Waren, Textform)

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei Verkäufen über die Auktionsplattform eBay ist eine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers in Textform vor Vertragsschluss ausgeschlossen. Die zusammen mit dem Warenangebot vor Vertragsschluss ins Internet gestellte Belehrung erfüllt…

OLG Hamm: Widerrufsbelehrung im Internethandel - Eine Widerrufsbelehrung in der es lediglich heißt Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung verstößt gegen die Belehrungspflichten der §§ 312c, 312d, 355 BGB und ist wettbewer

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Widerrufsbelehrung in der es lediglich heißt Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung verstößt gegen die Belehrungspflichten der §§ 312c, 312d, 355 BGB und ist wettbewerbswidrig. <br><br> 2. Aus § 312 d A…

Hanseatisches OLG: Werterssatzklauseln & eBay-Handel - Eine erst nach Auktionsende in Textform erteilte Belehrung über eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers bei Verschlechterung der Ware im Fall des Widerrufs genügt den Informationspflichten de

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine im Zusammenhang mit Online-Auktionen bei eBay in das Internet eingestellte Belehrung genügt nicht dem Formerfordernis der Textform gemäß § 126b BGB. Dieses wird nur dadurch erfüllt, dass die Belehrung in dauerhaft verkörperter Form…

OLG Hamm: Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung - Eine vorvertragliche Information des Verbrauchers gem. § 312c Abs. 1 BGB mit der Formulierung Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung genügt nicht den gese

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. § 312 c Abs. 1 BGB verweist auf § 1 BGB-InfoV und damit auch auf Ziffer 10 dieser Vorschrift. Danach muss auch über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie über die Bedingungen seiner Ausübung informiert werden. Zu diese…

LG Karlsruhe: Belehrung über Wertersatzpflicht bei eBay noch nach Vertragschluss bis zur Lieferung möglich? - § 312c Abs. 1 und Abs. 2 BGB sind keine Spezialvorschriften, die § 357 Abs. 3 Satz 1 bezüglich der Rechtsfolgen des Widerrufs (insb. W

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 312c Abs. 1 BGB hat der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich die Informationen zur Verfügung zu s…

Neues zur Widerrufsbelehrung -Teil 2

auchRecht.de / Das Kammergericht Berlin geht in einem Beschluß vom 18.7.2006 davon aus, daß die Veröffentlichung der Belehrung vor Vertragsschluß auf der eigenen Webseite zum einen nicht der erforderlichen Textform genügt, weil gem. § 126b BGB dazu die Speich…

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