KG Berlin: Wettbewerbsverstoß durch Organisationsmangel - Die Einleitung der Übernahme von Kunden eines Mitbewerbers auf Grundlage von Fernabsatzverträgen vor Ablauf der Widerrufsfrist kann eine systematische Behinderung dieses Mitbewerbers darstellen, we

1. Kommt es nur durch versehentliche Vertragsverletzungen dazu, dass einem Mitbewerber Kunden ausgespannt werden, erfüllt dies nicht den Tatbestand von § 4 Nr. 10 UWG. 2. Die Einleitung der Übernahme von Kunden eines Mitbewerbers auf Grundlage von Fernabsatzverträgen (hier: DSL- und Internet-Zugangsverträge) vor Ablauf der Widerrufsfrist nach §§ 312d Abs. 1, 355 BGB kann eine geschäftliche Handlung (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG n.F.) und eine systematische Behinderung (§ 4 Nr. 10 UWG) dieses Mitbewerbers darstellen, wenn organisatorisch nicht gewährleistet ist, dass Widerrufe der Kunden sofort berücksichtigt werden (unter Verweis auf: OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2008 - Az. I-20 U 202/07; LG München I, Urteil vom 04.12.2008 - Az. 17 HK O 18444/08 - jeweils zu Preselection-Aufträgen). 3. Wer eine interne Informationsstruktur aufbaut, die Fernabsatzverträge mit bisherigen Kunden eines Mitbewerbers umgehend umsetzt, aber große Verzögerungen bei der Bearbeitung von diesbezüglichen Widerrufen zulässt, ka…

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Erschienen 4. August 2009 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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KG Berlin: Kunden abwerben und dessen Widerrufsrecht ignorieren ist wettbewerbswidrig

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