KG Berlin: Weitere Rechtsunsicherheit bei Widerrufsbelehrung

In einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 6.12.2006 (5 W 295/06) hat das Kammergericht in Berlin seine Auffassung bestätigt, dass das Widerrufsrecht auf der Auktionsplattform ebay einen Monat beträgt.

Darüber hinaus entschieden die Richter, dass der Satz “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.” irreführend und die darauf gerichtete wettbewerbsrechtliche Abmahnung rechtmäßig sei. Damit könnte die Entscheidung der Berliner Richter eine neue …

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Themen: Rechtsprechung , Ebay , KG Berlin

Erschienen 2. Januar 2007 auf http://log.handakte.de/.

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