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KG Berlin: Verwendung fremder Marke in der AdWord-Werbung stellt keinen Markenverstoß dar

am 06.10.2008 von http://damm-legal.de

KG Berlin, Urteil vom 09.09.2008, Az.: 5 U 163/07
§§ 15 Abs. 2, Abs. 4, § 5 Abs. 2 MarkenG, §§ 3, 4 Nr. 9 b, 4 Nr. 10 UWG
Das KG Berlin hat entschieden, dass die Verwendung einer fremden Marke in einer Google AdWord-Werbung keinen Markenrechtsverstoß darstellt. Dies sei schon deshalb nicht der Fall, weil die Suchmaschine die Werbeanzeige, welche die fragliche Marke enthalte, als Anzeige bezeichnet sei und räumlich getrennt von den Suchergebnissen dargestellt werde, so dass die Gefahr einer Verwechselung nicht bestehe. Interessant sind in diesem Zusammenhang die Ausführungen des Kammergerichts auch zu dem Nachweis der Verkehrsgeltung/Verkehrsdurchsetzung eines Unternehmenszeichens durch Benutzung. An einer wettbewerbswidrigen Rufausbeutung fehle es schon deshalb, weil die Antragsgegnerin einen (etwaigen) guten Ruf der Antragstellerin nicht als Vorspann für ihre eigenen Leistungen und Ware benutze. Die Anzeige der Antragsgegnerin stelle sich in offener Konkurrenz zur Antragstellerin, grenze sich also gerade von dieser ab. Ein unlauteres Abfangen von Kunden komme vorliegend ebensowenig nicht in Betracht. Das Eindringen in den Kundenkreis eines Mitbewerbers sei grundsätzlich erlaubt. Es bestehe kein Recht des Mitbewerbers auf Erhaltung seiner Kundschaft. Kundenausspannende Werbemaßnahmen seien erst wettbewerbswidrig, wenn der Werbende sich mit ihrer Hilfe zwischen den - noch nicht konkret zum Kauf entschlossenen - Interessenten und das in seinem Blickfeld liegende Geschäftslokal der Konkurrenz schieben wolle, um diesen zu hindern, das Geschäftslokal der Konkurrenz wahrzunehmen und es bei einem ruhigen Überblick in den Kreis der Erwägungen einzubeziehen. Das sei vorliegend nicht der Fall, denn der Internetnutzer werde ohnehin - an Werbereinblendungen gewöhnt …

KG Berlin: Kein Marken- und Kennzeichenschutz bei allgemeinem Verzeichnis (Urteil: Keyword-Advertising)

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KG Berlin: Fremde Kennzeichen & AdWords-Werbung - Im Rahmen einer AdWords-Werbung auf einer Internetsuchmaschine liegt ein kennzeichenmäßiger Gebrauch fremder, als Keyword genutzter, Kennzeichen nicht vor, wenn die Werbeeinbledungen räumlich getr

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Kammergericht: Google Adwords keine Markenverletzung

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OLG Frankfurt: Keine Markenverletzung durch Adwords

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OLG Frankfurt a.M.: Verwendung fremder Marke in Google AdWords-Werbung kein Markenverstoß

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 26.02.2008, Az. 6 W 17/08 §§ 4 Nr. 10, 5 UWG Das OLG Frankfurt a.M. ist der Rechtsansicht, dass die Verwendung von fremden Marken im Rahmen der Google AdWords-Werbung keinen markenrechtlichen Verstoß darstelle. Da…

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