KG Berlin: Verfügungsverbot per einstweiliger Verfügung als Alternative zum DISPUTE-Antrag bei nicht-de-Domains
Für .de-Domains bietet die DENIC Inhaber von Namens- Marken- und sonstigen Kennzeichenrechten die Möglichkeit einen sogenannten DISPUTE-Antrag zu stellen. Wird diesem stattgegeben, so kann die Domain nicht auf einen Dritten übertragen werden. Bei anderen Top-Level-Domains (z.B .com-Domains oder .eu-Domains) besteht diese Möglichkeit nicht. Lediglich durch Einleitung eines UDRP- oder ADR-Schiedsverfahrens kann die Übetragung verhindert werden. Allerdings ist ein solches Schiedsverfahren mit Kosten verbunden, die regelmäßig nicht von der unterlegenen Partei zu tragen sind. Die Freigabe einer Domain kann auch nicht per einstweiliger Verfügung durchgesetzt werden, da dies gegen das Verbot der Vorwegnahme der Hautsache verstoßen würde. Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 10.08.2007 - 5 W 230/07 völlig zu Recht entschieden, dass bei Bestehen eines F…
» Vollständiger ArtikelThemen: Top Level Domains , KG Berlin , Udrp , Adr
Erschienen 26. September 2007 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.
Kommentare zu "KG Berlin: Verfügungsverbot per einstweiliger Verfügung als Alternative zum DISPUTE-Antrag bei nicht-de-Domains":
Kein Dispute-Antrag bei .eu-Domain – nur Sperrung im Rahmen eines (schieds)gerichtlichen Verfahrens möglich
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Erste UDRP-Beschwerden gegen Inhaber von “.xxx”-Domains anhängig
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Der Dispute-Eintrag für ausländische Domains
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 30. Oktober 2009 — Verstößt eine deutsche Domain gegen geltendes Markenrecht, so kann der betroffene Domaininhaber auf Unterlassung/Löschung und…
Retter in der Not: Der Dispute-Eintrag bei Domainstreitigkeiten
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8 Mio. de-Domains
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LG Köln verhindert Übertragung von "xm.com"
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Ein- und zweistellige Domains bei DENIC
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muepe.de | weblog peter müller | 12. Juli 2011 — Die usTLD Dispute Resolution Policy (usDRP) ist ein ausschließlich auf die unter der US-amerikanischen country-code Top-Level-Doma…
NAF: Red Hat Inc. gewinnt Domain
MarkenBlog | 29. Juli 2006 — Vor dem Schiedsgericht des National Arbitration Forums NAF hat die Red Hat, Inc. die Domains redhat.org und redhatconsulting.…
LG Frankfurt am Main: x.de (Urteil vom 20.05.2009 - 2-6 O 671/08)
muepe.de | weblog peter müller | 23. Juli 2009 — Die DENIC muss keine einstelligen Second Level Domains registrieren. Die Nichtvergabe solcher Ein-Buchstaben-Domains erscheint obj…

