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KG Berlin: Verfügungsverbot bei Streit über Domainnamen - Dem Verletzer eines Namensrechts kann gem. § 12 BGB bzw. §§ 5, 15 MarkenG untersagt werden, die betreffenden Domainnamen auf Dritte zu übertragen.

am 03.09.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Fall 2 BGB liegt vor, wenn ein
Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt
und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden
(BGHZ 161, 216, 220 - Pro Fide Catholica; GRUR 2007, 259 Tz. 14 - solingen.info, m. w. N.; BGH
Urteil vom 08.02.2007 - Az. I ZR 201/03 - grundke.de). Diese Voraussetzungen sind im allgemeinen erfüllt,
wenn ein fremder Name als Domainname verwendet wird. Ein zu einer Identitätsverwirrung führender
unbefugter Namensgebrauch kann schon dann zu bejahen sein, wenn der Nichtberechtigte
den Domainnamen bislang nur hat registrieren lassen (BGH, GRUR 2002, 622 - shell.de; GRUR 2003, 897 - maxem.de;
BGH, Urteil vom 08.02.2007 - Az. I ZR 201/03 - grundke.de). Über die Zuordnungsverwirrung hinaus
wird auch ein besonderes schutzwürdiges Interesse des Namensträgers beeinträchtigt,
wenn sein Name durch einen Nichtberechtigten als Domainname unter der in Deutschland üblichen
Top-Level-Domain .de registriert wird. Denn die den Berechtigten ausschließende Wirkung
setzt bei der Verwendung eines fremden Namens als Domainname bereits mit der Registrierung ein (BGH, a. a. O., maxem.de).
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2. Es besteht zwar grundsätzlich kein Anspruch auf ein Umschreiben der bestehenden Registrierung
auf den Namensträger, weil bei einer Umschreibung möglicherweise dritte - berechtigte – Namensträger
von der Eintragung ausgeschlossen werden würden, die ansonsten prioritätsjüngere Registeransprüche
hätten geltend machen können (BGH a.a.O - shell.de). Es kann aber ein Anspruch dahin in Betracht
kommen, dass der Verletzer gegenüber der Registrierungsstelle einen Verzicht auf die verletzenden
Domainnamen zu erklären hat (BGH, a. a. O. - shell.de). Der Anspruch auf Verzichtserklärung setzt voraus,
dass der Verletzte gegenüber dem Verletzer die Verwendung des Namens in Alleinstellung beanspruchen …

OLG Celle: schmidt.de - Entscheidend für die Frage, ob andere Namensträger einfach und zuverlässig überprüfen können, ob ein Domainname im Auftrag eines Namensträgers durch Dritte registriert wurde, kann es sein, wenn diese nach Kenntnisnahme

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Fall 2 BGB liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden. Diese…

BGH: Treuhand-Domains - Bei der Domainregistrierung durch einen Treuhänder im Auftrag eines Namensträgers, gilt bezüglich dieser Registrierung im Verhältnis zu Gleichnamigen das Prioritätsprinzip, wenn für Gleichnamige eine einfache und zuve

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Wird ein Domainname aufgrund des Auftrags eines Namensträgers auf den Namen eines Treuhänders registriert, kommt dieser Registrierung im Verhältnis zu Gleichnamigen nur dann die Priorität der Registrierung zugute, wenn für Gleichnamige ei…

OLG Stuttgart: name-unternehmensgruppe.de - Ein Domaininhaber kann keinen Namensschutz nach der Prioritätsregel in Anspruch nehmen, wenn er seinem Namen einen Zusatz hinzufügt, der unter keinem Aspekt seinen berechtigten Interessen entspricht.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Rechtlicher Inhalt eines solchen Anspruches auf Freigabe einer Domain (hier: aus § 12 Satz 1 Var. 2 BGB) ist nicht die Übertragung der Domain, sondern, dass der Anmelder gegenüber der zuständigen Vergabestelle die Löschung der Registrierun…

KG Berlin: tschechiche-republik.com - Die unbefugte Nutzung der Kombination eines Staatsnamens mit der Top-Level-Domain .com als Internet-Domain stellt einen unbefugten, eine Zuordnungsverwirrung hervorrufenden Namensgebrauch zum Nachteil des be

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Namensanmaßung liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung auslöst und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt. Im Falle der Verwendung eines fremden Namens als Inte…

Bundesgerichtshof : Treuhand-Domains - Domainname kann auch auf den Namen eines Vertreters registriert werden

MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 8.2.2007 – Az. I ZR 59/04 Zur Sache Der u. a. für das Namens- und Kennzeichenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob es unter bestimmten Umständen zulässig sein kann, einen fre…

BGH bestätigt Zulässigkeit der Domainregistrierung durch Vertreter

muepe.de | weblog peter müller / Der Bundesgerichtshof hat zunächst bestätigt, dass grundsätzlich schon die Registrierung eines fremden Namens als Domainname ein unbefugter Namensgebrauch ist, gegen den jeder Namensträger unter dem Aspekt der Namensanmaßung vorgehen kann. Das g…

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

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