KG Berlin: tschechiche-republik.com - Die unbefugte Nutzung der Kombination eines Staatsnamens mit der Top-Level-Domain .com als Internet-Domain stellt einen unbefugten, eine Zuordnungsverwirrung hervorrufenden Namensgebrauch zum Nachteil des be
am 02.07.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Eine Namensanmaßung liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht,
dadurch eine Zuordnungsverwirrung auslöst und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt.
Im Falle der Verwendung eines fremden Namens als Internet-Adresse liegen diese Voraussetzungen im
Allgemeinen vor. Ein solcher Gebrauch des fremden Namens führt im Allgemeinen zu einer
Zuordnungsverwirrung. Ein - zu einer Identitätsverwirrung führender - unbefugter Namensgebrauch
ist im Übrigen bereits dann zu bejahen, wenn der Nichtberechtigte die Domain bislang nur hat
registrieren lassen. Denn die den Berechtigten ausschließende Wirkung setzt bei der Verwendung
eines Namens als Internet-Adresse bereits mit der Registrierung ein (vgl. BGHZ 149, 191, 199 shell.de).
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2. Zwar ist nicht auszuschließen, dass allgemeine, nicht länderspezifische Top-Level-Domains einer Zuordnung
zu bestimmten Namensträgern entgegenwirken, wenn diese nicht den typischen Nutzern derartiger Top-Level-Domains
zuzurechen sind. Nicht von vornherein auszuschließen könnte dies etwa bei Top-Level-Domains wie .biz (für business)
oder .pro (für professions) sein (BGH, Urteil vom 21.09.2006 - Az. I ZR 201/03 = GRUR 2007, 259, 260, Tz. 18 - solingen.info = <a href=http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=461 class=norm>MIR 2006, Dok. 243</a>).
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3. Zu derartigen Domains rechnet die Top-Level-Domain .com in Kombination mit einem Staatsnamen
jedoch nicht. Eine Zuordnungsverwirrung scheidet also nicht deshalb aus, weil eine beanstandete,
dem Namen des …
postbank24.com
domainblog / Ebenfalls bei jurpc.de, freilich als html-Text, die Entscheidung des LG Köln über die Domain postbank24.de:1. Der Namensschutz des § 12 BGB gilt grundsätzlich auch für den Namen juristischer Personen und erfasst auch aus der Firma abgeleitete Sc…
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auchRecht.de / Der BGH konnte mit Urteil vom 21.9.2006 - I ZR 201/03 - dazu Stellung nehmen, ob Private den Namen einer Gebietskörperschaft in Domainnamen verwenden dürfen. Leitsatz: “Verwendet ein Dritter, der kein Recht zur Namensführung hat, den Namen…
postbank24.com
muepe.de | weblog peter müller / 1. Der Namensschutz des § 12 BGB gilt grundsätzlich auch für den Namen juristischer Personen und erfasst auch aus der Firma abgeleitete Schlagworte. In der Gesamtfirma ist der Bestandteil Postbank geeignet, als Schlagwort Namensfunktion zu überne…
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