KG Berlin: Telefonnummer in der Rückgabebelehrung nicht wettbewerbswidrig
am 28.09.2007 von LBR-BlogEin beliebter Abmahngrund ist das Bereithalten einer Telefonnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung.Das OLG Frankfurt (OLG Frankfurt, Urteil vom 17.6.2004 , Az. 6 U 158/03) meint, dies berge die Gefahr, dass der Verbraucher den Inhalt der Belehrung irrtümlich dahin versteht, er könne sein Widerrufsrecht auch telefonisch ausüben, was das Gesetz jedoch gerade nicht erlaubt. Die Angabe der Telefonnummer sei daher geeignet, den Leser von dem zutreffenden Inhalt der Widerrufsbelehrung abzulenken und verletze deshalb das Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB.Das KG Berlin (KG, Beschluss vom 07.09.2007, Az. 5 W 266/07) untersuchte nun den Fall, bei dem die Telefonnummer innerhalb einer Rückgabebelehrung angegeben worden war.Die Rückgabebelehrung unterscheidet sich von der Widerrufsbelehrung hauptsächlich dadurch, dass der Verbraucher die Sache zurücksenden muss, um sein Rückgaberecht auszuüben. Anderes als beim Widerrufsrecht genügt es hier nicht, den Verkäufer lediglich zu kontaktieren.Hier sei die Rechtsverletzung zu verneinen, da anders als das nach seinem Wortlaut grundsätzlich auf eine Widerrufserklärung gerichtete Widerrufsrecht nach § 355 BGB das Rückgaberecht schon seinem Wortlaut nach primär auf eine tatsächliche Handlung (die Rückgabe) gerichtet sei . Darüber hinaus schließe vorliegend jedenfalls der Kontext der Angabe der Telefonnummer Missverständnisse aus.Denn der diesbezügliche Absatz besteht aus drei Sätzen, die mit der Wendung “Die …
KG Berlin: Bagatellverstoß bei fehlender Angabe der Auslandsversandkosten? - Zur Angabe einer Telefonnummer in einer Belehrung über das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die Angabe einer Telefonnummer in einer Widerrufsbelehrung kann die Gefahr bergen, dass der Verbraucher den Inhalt der Widerrufsbelehrung irrtümlich dahin versteht, er könne sein Widerrufsrecht auch telefonisch ausüben, was das Gesetz gerade…
KG Berlin: Rückgabebelehrung mit einer Telefonnummer ist nicht wettbewerbswidrig
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / KG Berlin, Beschluss vom 07.09.2007, Az. 5 W 266/07 § 3 UWG, § 1 Abs. 2 PAngV Das KG Berlin hatte in einer häufig missverstandenen (s.u.) Entscheidung über die Rechtsfrage zu befinden, ob eine Rückgabebelehrung mit Telefonnummer wettbewerbswidri…
Manche lernen es nie
Andere Ansicht / Der nette gewerbliche ebay-Verkäufer will mir vierzehn Tage Rückgaberecht gewähren und gibt in der Widerrufsbelehrung auch freundlicherweise seine Telefonnummer an. - OLG Frankfurt 6 U 158/03: Angabe von Telefonnummer in Widerrufsbelehrung unzulä…
Landgericht Lübeck: Verstöße gegen das TextilKennzG sowie die VerpackV nicht abmahnfähig
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Das Landgericht Lübeck machte kürzlich einem abmahnenden Online-Händler einen dicken Strich durch die Rechnung. Verstöße gegen die BGB-InfoV? Nichtbeachtung der Verpackungsverordnung oder des Textillkennzeichnungsgesetzes? Alles ni…
LG Berlin: Fehlender Hinweis zur Gefahrtragung bei Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss im Fernabsatz ist nicht abmahnfähig, Urt. v. 2.8.2007, Az. 96 O 138/07
Wettbewerbsrecht-Blog.de / Das LG Berlin hat am 2.8.2007 entschieden, dass das Fehlen eines Hinweises zur Gefahrtragung des Unternehmers bei der Rücksendung der Ware nach Widerruf nicht abgemahnt werden kann. Der abgemahnte Händler hatte in der vor Vertragsschluss zur Verfü…
LG Berlin: Das Fehlen der Angabe zur Gefahrtragung bei Rücksendung einer Sache nach Ausübung des Widerrufsrechts in der dem Verbraucher vor Vertragschluss gem. § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB zu erteilenden Belehrung, ist nicht geeignet den Wettbewerb m
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 312c Abs. 1 Satz 1 hat ein Unternehmer dem Verbraucher klar und verständlich die Informationen zur Verfügung zu stellen, für die diese gemäß Art. 240 Nr. 1 EGBGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV bestimmt ist. Hierzu gehören grundsätz…
