KG Berlin: Streitwert bei Stadtpläne-Abmahnungen
am 22.05.2005 von Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen MedienDas KG Berlin (Beschl. v. 19.12.2003 - Az.: 5 W 367/03) hatte im Beschwerdeverfahren über die Streitwert-Festsetzung bei Urheberrechtsverletzungen von Stadtpläne-Abmahnungen zu entscheiden:Die 1. Instanz, das …
LG Berlin: Zuständiges Gericht bei Stadtpläne-Abmahnungen im Internet - Teil XI
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Berlin (Urt. v. 13.11.2007 - Az.: 15 O 181/07) hatte - wieder einmal - über die bekannten Stadtpläne-Abmahnungen im Internet zu entscheiden.Diesmal haben die Berliner Richter überraschenderweise ihre örtliche Zuständigkeit verneint. Der B…
AG Charlottenburg: Stadtpläne-Abmahnungen VIII
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Charlottenburg (Urt. v. 31.01.2006 - Az.: 228 C 167/05) hat eine weitere Entscheidung in Sachen Stadtpläne-Abmahnungen getroffen.Das Gericht bestätigt in seinen Entscheidungsgründen die bisher überwiegende Berliner Rechtsprechung, dass ein…
AG Charlottenburg: Gutachten zu Stadtpläne-Abmahnungen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Die Kanzlei-Infos hatten schon mehrfach über die Stadtpläne-Abmahnungen informiert, vgl. die Kanzlei-Infos v. 22.05.2005 (Streitwert), v. 19.05.2005 (Abmahnung), v. 26.05.2005 (Abmahnung) und v. 31.05.2005 (Abmahnung).Die Diskussion über die Abma…
LG Berlin: Stadtpläne-Abmahnungen V
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Schon seit längerem wird über die mit Online-Stadtplänen verbundenen Urheberrechtsverletzungen und Abmahnungen kontrovers diskutiert. Vor kurzem gab es ein Aufsehen erregendes Urteil des AG Charlottenburg, das feststellte, dass 100,- EUR anwaltlic…
BGH: Streitwert bei AGB-Abmahnungen durch Verbraucherschutzverband
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Beschl. v. 28.09.2006 - Az. III ZR 33/06: PDF) hatte darüber zu entscheiden, welcher Streitwert für rechtswidrige AGB anzusetzen sind, die durch einen Verbraucherschutzverband gerügt werden.Mahnt ein Mitbewerber ab, liegt der Streitwert h…
OLG Hamburg: Stadtpläne-Abmahnungen im Internet - Teil IX
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Urt. v. 28.04.2006 - Az. 5 U 199/05) hatte - wieder einmal - über die bekannten Stadtpläne-Abmahnungen im Internet zu entscheiden.Der Verfügungsschuldner hatte einen Stadtplan des Antragstellers im Internet genutzt. Da er trotz Ab…
AG Hamburg: Streitwert bei Online-Beleidigung bei 5.000,- EUR
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Hamburg (Urt. v. 26.07.2005 - Az.: 36A C 273/04 - PDF) hat entschieden, dass für Online-Beleidigungen ein Streitwert von 5.000,- EUR angemessen ist.Der Beklagte hatte in einem Internet-Forum wahrheitswidrige Tatsachen über den Kläger, der…
LG Potsdam: Streitwert bei E-Mail-Spam
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Potsdam (Beschl. v. 14.08.2006 - Az.: 2 O 360/06: PDF via juristische-seiten.de) hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass es bei E-Mail-Spam von einem Streitwert von 4.000,- EUR ausgeht.Der Antragsteller (...) wehrt sich mit dem…
OLG Hamburg: Streitwert von 5.000,- EUR bei fehlerhafter Online-Widerrufsbelehrung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 30.10.2007 - Az.: 3 W 189/07: PDF via MIR) hat entschieden, dass der Streitwert bei einer fehlerhaften Online-Widerrufsbelehrung bei 5.000,- EUR liegt.Wesentliche Kriterien sind (...) vielmehr die Schwere des Verstoßes so…
OLG Hamburg: Streitwert bei Spam-Mails 3.000,- EUR
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 11.10.2007 - Az.: 14 W 66/07) hat entschieden, dass der Streitwert bei Spam-Mails bei 3.000,- EUR liegt:Zutreffend gehen Amts- und Landgericht davon aus, dass sich die Streitwertfestsetzung an dem Interesse des Antragstell…
Streitwert bei SPAM
muepe.de | weblog peter müller / Der Streitwert eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs bemisst sich allein nach dem nach freiem Ermessen zu schätzenden Interesse des Antragssstellers. Der Streitwert einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage, welche das unerwünsc…
300,-EUR Streitwert bei datenschutzrechtlichem Auskunftsanspruch
IT-Blawg / Das Amtsgericht München hat am 13.07.2007 (Az.: 251 C 14293/07) entschieden, dass der Streitwert des gesetzlichen Auskunftsrechts gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz 300,00 € beträgt. (more…)…
