Serie: Die rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Folge 2
IT-Prozessrecht | 30. Juni 2010 — Missbrächliche Mehrfachverfolgung – OLG München, Urteil vom 17.01.2008, Az.: 6 U 1880/07 Das OLG München hatte sich…
KG Berlin, Beschluss vom 25.11.2011, Az. 5 W 175/11 § 8 Abs. 4 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 263 StGB
Das KG Berlin hat entschieden, dass ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegt, wenn zwei Wettbewerbsverstöße, die auf demselben Sachverhalt beruhen, in zwei Eilverfahren gleichzeitig vor getrennten Gerichten (Berlin und Köln) geltend gemacht werden. Hier ergebe sich das missbräuchliche Verhalten daraus, dass bei der gewählten Vorgehensweise die Kostenlast erheblich erhöht werde, obwohl eine Inanspruchnahme des Abgemahnten in einem Verfahren für den Antragsteller mit keinerlei Nachteilen verbunden gewesen wäre. Ein Versehen des Antragstellers sei hier nach Aktenlage auszuschließen gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
Kammergericht Berlin
Beschluss
1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegner wird der Beschluss der Kammer für Handelssachen 96 des Landgerichts Berlin vom 15. Juli 2011 - 96 O 50/11 - zu Nr. 1 (Kostenpunkt) geändert:
Die Kosten des Verfahrens erster Instanz hat der Antragsteller zu tragen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis 4.000 €.
Gründe
I.
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegner gegen den Kostenpunkt des erstinstanzlichen Beschlusses ist gemäß § 91a Abs. 2 Satz 1, § 569 ZPO zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Zu Unrecht hat das Landgericht anlässlich des übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens den Antragsgegnern die Kosten des Verfahrens auferlegt.
1.
Nach beiderseitiger Erledigungserklärung ist über die Kosten gemäß § 91a Abs. 1 ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden. Dabei hat grundsätzlich diejenige Partei die Kosten zu tragen, die ohne den Eintritt des erledigenden (bzw. des die Erklärung veranlassenden) Ereignisses voraussichtlich im Rechtsstreit unterlegen wäre (vgl. BGH WRP 2005, 126; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 91a Rdn. 24, m.w.N.).
Da gemäß § 91a Abs. 1 ZPO grundsätzlich nach dem bisherigen Sach- und Streitstand zu entscheiden ist, sollen in der Regel keine neuen Tatsachen und Beweismittel mehr in das Verfahren eingeführt werden. Jedoch ist eine Beweisaufnahme, etwa durch Vorlage von Urkunden oder Beiziehung von Akten, nicht ausgeschlossen, wenn sie ohne erheblichen Mehraufwand möglich und für eine angemessene Kostenentscheidung von Bedeutung ist. Kommt es nicht mehr zur Durchführung einer an sich - ohne die Erledigungserklärung - gebotenen Beweisaufnahme, sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben (vgl. zu Vorstehendem BGHZ 13, 142, 145; 21, 298, 300; OLG Düsseldorf OLGR 1994, 276; Zöller/Vollko…
» Vollständiger ArtikelErschienen 15. Dezember 2011 auf http://damm-legal.de.
IT-Prozessrecht | 30. Juni 2010 — Missbrächliche Mehrfachverfolgung – OLG München, Urteil vom 17.01.2008, Az.: 6 U 1880/07 Das OLG München hatte sich…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 22. August 2008 — KG Berlin, Beschluss vom 08.07.2008, Az. 5 W 34/08 § 8 Abs. 4 UWG Das KG Berlin hat in einem Beschluss deutlich gemacht, da…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 15. Juli 2008 — 1. Von einem Missbrauch i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG ist auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung d…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 7. September 2011 — KG Berlin, Beschluss vom 22.07.2011, Az. 5 W 161/11 § 8 Abs. 4 UWG Das KG Berlin hat entschieden, dass die Versendung von 1…
kanzlei.biz | 6. September 2011 — Eigener Leitsatz: Massenhafte Abmahnungen, die lediglich dem Zwecke der Gewinnerzielung und nicht der Sauberkeit des Wettbewerb…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 5. Dezember 2009 — BGH, Urteil vom 22.04.2009, Az. I ZR 14/07 § 4 Nr. 11; 8 Abs. 4 UWG Der BGH hatte in diese Urteil erneut zur Rechtsmissbräu…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 29. März 2010 — BGH, Urteil vom 22.10.2009, Az. I ZR 58/07§ 8 Abs. 4 UWG Der BGH hat entschieden, dass nicht immer ein Fall von Rechtsmiss…
MEDIEN INTERNET und RECHT | 6. August 2009 — 1. Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs ist unzulässig, wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den in Anspruch genommene…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 29. März 2010 — BGH, Urteil vom 22.10.2009, Az. I ZR 58/07§ 8 Abs. 4 UWG Der BGH hat entschieden, dass nicht immer ein Fall von Rechtsmiss…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 10. Dezember 2008 — KG Berlin, Beschluss vom 25.01.2008, Az. 5 W 371/07 § 8 Abs. 4 UWG Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass es bei …