KG Berlin: Prüfungspflichten einer Werbeagentur
Was war passiert?Eine hatte für
einen Kunden ein Logo zu einem Preis von EUR 770,- entworfen. Die Agentur führte weder eine Markenrecherche durch noch teilte sie dem
Kunden mit, dass eine solche nicht erfolgt ist. Nachdem der Kunde mit dem von der Agentur erstellten Logo offensichtlich wegen
Markenverletzung in Anspruch genommen wurde, versuchte er Ansprüche gegen die Agentur geltend zu machen.
Wie entschied das KG Berlin?Das KG Berlin (Beschluss vom 04.02.2011 – 19 U 109/10) nahm in einem Hinweisbeschluss hierzu Stellung.
Aufgrund der Umstände des konkreten Falls sei die Werbeagentur nicht verpflichtet gewesen, eine Markenrecherche durchzuführen oder
darauf hinzuweisen, dass eine solche nicht durchgeführt wurde. Die Agentur habe insoweit auch kein Logo geschuldet, was frei von
Rechten Dritter sei.
Die Berliner Richter weisen zunächst darauf hin, dass die von einer Werbeagentur vorgeschlagene oder umgesetzte Werbemaßnahme
rechtmäßig zu sein hat. Weiter stellen sie im konkreten Fall aber fest, dass im vorliegenden Fall ausnahmsweise anders zu entscheiden
sei. Insbesondere aufgrund mangelnder Vereinbarungen hierüber und des niedrigen Preises, könne man nicht davon ausgehen, dass die
Agentur eine aufwendige Recherche leisten würde. Dies war der Werbeagentur im konkreten Einzelfall daher ni…
» Vollständiger Artikel