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KG Berlin: Pflichtangaben bei der Widerrufsbelehrung

am 14.06.2008 von http://www.drbuecker.de

Dass der Verbraucher grundsätzlich über seine Widerrufsrechte aufgeklärt werden muss, ist Unternehmern meist hinlänglich bekannt. Oftmals wird dies trotzdem unterlassen oder nur sehr wortkarg getan. Fraglich ist, welchen Umfang eine Belehrung über die Widerrufsrechte haben muss und was sie konkret beinhalten muss. 1. Zunächst ist zu fragen, wo der Widerspruch seine rechtliche Grundlage hat und welche Rechtsfolgen daraus resultieren.Die Informationspflicht über den Widerruf ist in § 312 c Abs. 1 BGB und gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV geregelt. Danach muss der Unternehmer den Verbraucher umfassend über sein Widerrufsrecht informieren. Mit inbegriffen ist auch die Information über die Rechtsfolgen eines solchen Widerrufs.Nach KG Berlin (Beschluss vom 09.11.2007 – 5 W 276/07) stehen der Sinn und Zweck des § 312 c BGB und des § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV einer Beschränkung der Informationspflichten des Unternehmers die Besonderheiten des Fernabsatzrechts entgegen. Der Verbraucher soll nicht nur vor den Gefahren eines Fernabsatzvertrages geschützt werden, sondern auch eine gesicherte Grundlage für seine Entscheidung erhalten, ob er in seinem vorliegenden Fall das Widerrufsrecht ausüben will oder nicht. Die Rechtsfolgen des Widerrufs sind in § 357 Abs. 1 BGB geregelt. Nach § 357 Abs. 1 BGB i. V. m. § 346 Abs. 1 BGB muss der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückgewähren und die gezogenen Leistungen herausgeben. Des Weiteren ergibt sich aus § 346 Abs. 2 BGB, dass der Verbraucher unter Umständen statt einer Rückgewähr der Widerrufssache Wertersatz leisten muss. Nach § 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB schuldet der Verbraucher zwar dann …

BGH: Zum Umfang der Widerrufsbelehrung - Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Widerrufsbelehrung, die lediglich über die Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes. <br><br> 2. Der Schutz d…

KG Berlin: Bagatellverstöße - Die vorschriftswidrig abgekürzte Angabe des Vornamens der Vertretungsperson einer juristischen Person im Impressum und die fehlerhafte Belehrung über die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB können we

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Gemäß § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 240 EGBGB, § 1 Abs. 1 Nr. 3 BGB-InfoV ist im Rahmen von Fernabsatzverträgen bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch der Name eines Vertretungsberechtigten anzugeben. Zu dem Na…

LG Berlin: Das Fehlen der Angabe zur Gefahrtragung bei Rücksendung einer Sache nach Ausübung des Widerrufsrechts in der dem Verbraucher vor Vertragschluss gem. § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB zu erteilenden Belehrung, ist nicht geeignet den Wettbewerb m

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 312c Abs. 1 Satz 1 hat ein Unternehmer dem Verbraucher klar und verständlich die Informationen zur Verfügung zu stellen, für die diese gemäß Art. 240 Nr. 1 EGBGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV bestimmt ist. Hierzu gehören grundsätz…

LG Dortmund: Zur Form und zum Inhalt der Verbraucher-Widerrufsbelehrung im Rahmen von eBay-Geschäften (hier: Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, Wertersatzpflicht bei Verschlechterung von Waren, Textform)

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei Verkäufen über die Auktionsplattform eBay ist eine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers in Textform vor Vertragsschluss ausgeschlossen. Die zusammen mit dem Warenangebot vor Vertragsschluss ins Internet gestellte Belehrung erfüllt…

LG Karlsruhe: Belehrung über Wertersatzpflicht bei eBay noch nach Vertragschluss bis zur Lieferung möglich? - § 312c Abs. 1 und Abs. 2 BGB sind keine Spezialvorschriften, die § 357 Abs. 3 Satz 1 bezüglich der Rechtsfolgen des Widerrufs (insb. W

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 312c Abs. 1 BGB hat der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich die Informationen zur Verfügung zu s…

Hanseatisches OLG: Unfreie Pakete werden nicht angenommen - Eine Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerrufs bei Fernabsatzverträgen, nach der unfreie Rücksendungen grundsätzlich nicht angenommen werden, verstößt gegen § 357 Abs. 2 Satz 2

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei Fernabsatzverträgen ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher klar und verständlich unter anderem über die Rechtsfolgen des Widerrufs- und des Rückgaberechts zu informieren. Dazu gehört eine zutreffende Aufklärung über die Kos…

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