Logoentwicklung – muss die Werbeagentur eine Markenrecherche durchführen?
MarkenBlog | 30. September 2011 — Das KG geht zunächst davon aus, dass bei Fehlen einer gesonderten Parteiabrede in der Regel davon auszugehen sei, dass die vo…
KG Berlin Beschluss vom 04.02.2011 19 U 109/10 Das KG Berllin hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage befasst, ob bzw unter welchen Voraussetzungen eine mit der Erstellung eines Werbelogos beauftragte Werbeagentur haftet, wenn das Logo gegen Markenrechte Dritter verstößt. Dies ist nach Ansicht der Gerichts eine Frage des Einzelfalls. Im Regelfall dürfte eine Haftung der Werbeagentur jedenfalls nach der vom KG Berlin vertretenen Ansicht zu verneinen sein. Natürlich ist dies kein Freifahrtschein für Agenturen. Drängt sich etwa eine Kennzeichenrechtsverletzung auf (z.B. Anlehnung an eine bekannte Marke), so dürfte die beauftragte Werbeagentur sehr wohl haften. Gleiches gilt, wenn der Agentur das Bestehen einer Rechtsverletzung bekannt ist. Aus den Entscheidungsgründen: "Die Beklagte schuldete der Klägerin zunächst nicht die Erstellung eines Logos frei von Markenrechten Dritter, sondern lediglich die Erstellung eines den graphischen Ansprüchen der Klägerin entsprechenden Logos. [...] Zwar ist in der Regel bei Fehlen einer gesonderten Parteiabrede davon auszugehen, dass die von einer Werbeagentur vorgeschlagene oder umgesetzte Werbemaßnahme rechtmäßig zu sein hat (BGH, GRUR 1974, 284; OLG Düsseldorf, a.a.O., Rz. Tz. 31; Nennen, GRUR 2005, 214; Möhring/Illert, BB 1974, 65; Wedemeyer, WRP 1979, 619, 620). Diese Verpflichtung gilt aber nicht uneingeschränkt. Die Pflicht einer Werbeagentur, dem Auftraggeber auch ohne vertragliche Abrede eine nicht mit Rechten Dritter kollidierende Werbung zu Verfügung zu stellen, wird durch die Zumutbarkeit der Prüfung im konkreten Einzelfall begrenzt (Nennen, a.a.O., 217). [...] Daran gemessen war eine Markenrecherche vor Erstellung des Logos für die Beklagte weder zumutbar noch zwischen den Parteien - stillschweigend - vereinbart. [...] Gemessen an diesen Grundsätzen hat das Landgericht zutreffend den klägerseits über die ausdrücklich vereinbarten Leistungen hinaus zu erwartenden Leistungsumfang der…
» Vollständiger ArtikelErschienen 21. September 2011 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.
MarkenBlog | 30. September 2011 — Das KG geht zunächst davon aus, dass bei Fehlen einer gesonderten Parteiabrede in der Regel davon auszugehen sei, dass die vo…
Markenserviceblog | 29. September 2011 — Die Frage, ob eine Werbeagentur bei der Erstellung eines Logos eine Markenrecherche durchführen lassen muss, lässt sich nach …
MEDIEN INTERNET und RECHT | 22. September 2011 — 1. Bei einer vereinbarten Vergütung von lediglich EUR 770,00 für die Erstellung eines (Werbe-) Logos kann ohne ausdrückliche Verei…
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 13. Oktober 2011 — Wenn ein durch eine Werbeagentur erstelltes Logo Markenrechte verletzt, so ist die Agentur nicht zwingend zu Schadensersatz geg…
medienundmarken.de | 17. Oktober 2011 — Der Beschluss des Kammergerichtes gibt einen guten Überblick darüber, welche Leistungen bei Fehlen einer ausdrücklichen Parteia…
kanzlei.biz | 27. September 2011 — Eigener Leitsatz: Eine Werbeagentur schuldet, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, nicht die Erstellung eines Logos …
Internet-Law | 23. September 2011 — Haftet eine Werbeagentur, wenn die von ihr realisierte Werbemaßnahme die Rechte Dritter, zum Beispiel Markenrechte, verletzt? E…
Markenrechts-Blog | 18. Oktober 2011 — Wenn ein durch eine Werbeagentur erstelltes Logo Markenrechte verletzt, so ist die Agentur nicht zwingend zu Schadensersatz gegenü…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 20. September 2011 — KG Berlin, Beschluss vom 04.02.2011, Az. 19 U 109/10§ 133 BGB, § 157 BGB Das KG Berlin hat in diesem Hinweisbeschluss entsc…
DESIGNSCHUTZ news.de | 23. September 2011 — Kammergericht in Berlin; Foto: User Bruhaha on de.wikipedia von Rechtsanwalt Michael Plüschke, Berlin In der jetzt be…