KG Berlin: Zur Haftung einer Werbeagentur, wenn ein im Kundenauftrag erstelltes Logo gegen Markenrechte Dritter verstößt

KG Berlin Beschluss vom 04.02.2011 19 U 109/10 Das KG Berllin hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage befasst, ob bzw unter welchen Voraussetzungen eine mit der Erstellung eines Werbelogos beauftragte Werbeagentur haftet, wenn das Logo gegen Markenrechte Dritter verstößt. Dies ist nach Ansicht der Gerichts eine Frage des Einzelfalls. Im Regelfall dürfte eine Haftung der Werbeagentur jedenfalls nach der vom KG Berlin vertretenen Ansicht zu verneinen sein. Natürlich ist dies kein Freifahrtschein für Agenturen. Drängt sich etwa eine Kennzeichenrechtsverletzung auf (z.B. Anlehnung an eine bekannte Marke), so dürfte die beauftragte Werbeagentur sehr wohl haften. Gleiches gilt, wenn der Agentur das Bestehen einer Rechtsverletzung bekannt ist. Aus den Entscheidungsgründen: "Die Beklagte schuldete der Klägerin zunächst nicht die Erstellung eines Logos frei von Markenrechten Dritter, sondern lediglich die Erstellung eines den graphischen Ansprüchen der Klägerin entsprechenden Logos. [...] Zwar ist in der Regel bei Fehlen einer gesonderten Parteiabrede davon auszugehen, dass die von einer Werbeagentur vorgeschlagene oder umgesetzte Werbemaßnahme rechtmäßig zu sein hat (BGH, GRUR 1974, 284; OLG Düsseldorf, a.a.O., Rz. Tz. 31; Nennen, GRUR 2005, 214; Möhring/Illert, BB 1974, 65; Wedemeyer, WRP 1979, 619, 620). Diese Verpflichtung gilt aber nicht uneingeschränkt. Die Pflicht einer Werbeagentur, dem Auftraggeber auch ohne vertragliche Abrede eine nicht mit Rechten Dritter kollidierende Werbung zu Verfügung zu stellen, wird durch die Zumutbarkeit der Prüfung im konkreten Einzelfall begrenzt (Nennen, a.a.O., 217). [...] Daran gemessen war eine Markenrecherche vor Erstellung des Logos für die Beklagte weder zumutbar noch zwischen den Parteien - stillschweigend - vereinbart. [...] Gemessen an diesen Grundsätzen hat das Landgericht zutreffend den klägerseits über die ausdrücklich vereinbarten Leistungen hinaus zu erwartenden Leistungsumfang der…

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Themen: Haftung , Bgh , Marke , KG Berlin , Logos , Agenturen , Werbeagentur , Gewährleistung , Logo , Recherche , Überprüfung , Webagnetur

Erschienen 21. September 2011 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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