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KG Berlin: Gegendarstellung & Ausgangsmitteilung - Das berechtigte Interesse des Betroffenen an einer Gegendarstellung entfällt dann nicht, wenn die in der Ausgangsmitteilung enthaltene Entgegnung des Betroffenen als von vornherein unglaubwürdig d

am 07.01.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Das berechtigte Interesse an einer Gegendarstellung kann durch eine Berücksichtigung der
Stellungnahme des Betroffenen bereits in der Ausgangsmitteilung nur dann entfallen, wenn
auf diese Art und Weise die Funktion einer Gegendarstellung, den Betroffenen mit seiner
Sicht der Dinge zu Wort kommen zu lassen, erfüllt wird. Dies ist dann nicht der Fall, wenn
die in der Ausgangsmitteilung enthaltene Entgegnung des Betroffenen als von vornherein
unglaubwürdig dargestellt wird.
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2. In einer Gegendarstellung muss der Betroffenen Gelegenheit erhalten zu allen - berechtigt - vorgebrachten Aspekte
zu Wort zu kommen.
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3. Der Einwand, die mit der Gegendarstellung mitgeteilten Tatsachen seien unwahr, kann nur dann
Berücksichtigung finden kann, wenn dies offensichtlich ist (hier: mangels Feststellbarkeit …

KG Berlin: Redaktionsschwanz - Zur Zulässigkeit einer redaktionellen Anmerkung zu einer Gegendarstellung gemäß § 9 RBB-Staatsvertrag.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. § 9 Abs. 4 des RBB-Staatsvertrages vom 7.11.2002 enthält kein Glossierungsverbot. Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ergibt sich allerdings eine Schutzpflicht des Staates, dem Betroffenen einer Medienberichterstattung das Recht zu ein…

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OLG Karlsruhe: Gegendarstellungsrecht - Erklärende Zusätze im Rahmen einer Gegendarstellung sind zulässig, wenn sie zum Verständnis notwendig sind. Zum angemessenen Umfang einer Gegendarstellung

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Maßgeblich für die Interpretation veröffentlichter Äußerungen ist das Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers. 2. Ein Mediziner kann der, in einer gegendarstellungsfähigen Erstmitteilung enthaltenen, Bezeichnung als Krebsarzt e…

KG Berlin: Mindestinhalt einer presserechtlichen Gegendarstellung

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das KG Berlin (Beschl. v. 30.11.2007 - Az.: 9 W 160/07: PDF) hat entschieden, dass eine presserechtliche Gegendarstellung die Person des Betroffenen eindeutig erkennen lassen muss. Bei einer juristischen Person sei, so die Richter, deshalb grundsätz…

OLG Karlsruhe: Innere Vorgänge und Befindlichkeiten - Zum Gegendarstellungsanspruch bei Äußerungen über innere Befindlichkeiten auf der Titelseite einer Zeitschrift mit Hinweis einen zugehörigen Artikel und zur möglichen Einschränkung von Umf

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Gemäß § 11 Abs. 1 bad-württ. LPG ist der Verleger eines periodischen Druckwerks zum Abdruck einer Gegendarstellung verpflichtet, soweit der den Abdruck Verlangende durch eine Tatsachenbehauptung betroffen ist und sich die beantragte Gegendar…

KG Berlin: Persönliche Identifizierbarkeit - Eine Gegendarstellung muss die Person des Betroffenen eindeutig erkennen lassen. Bei einer juristischen Person ist deshalb grundsätzlich die vollständige Firmenbezeichnung anzugeben so wie sie im Hande

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Gegendarstellung muss eindeutig erkennen lassen, in wessen Namen sie abgeben werden soll (persönliche Identifizierbarkeit). Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass ihr Abdruck (hier: gemäß § 10 Abs. 2 S. 4 Berliner PresseG) nur von dem…

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Der Autor und sein Blog

Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

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