KG Berlin: Fliegender Gerichtsstand und Rechtmissbrauch bei Serienabmahnungen

Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 28.01.2008 - 5 W 371/07 entschieden, dass ein Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG vorliegt, wenn ein Serienabmahner in einer Vielzahl der Fälle, in denen er seine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche gerichtlich durchzusetzen versucht, den Prozess bei Gerichten anhängig macht, die in erheblicher Entfernung zum Geschäfts-/Wohnsitz des Verletzers liegen, ohne dass hierfür schutzwürdige Interessen erkennbar sind. Nach den Grundsätzen des fliegenden Gerichtsstands ist bei Rechtsverletzungen im Internet nach herrschender Ansicht jedes Gericht örtlich zuständig, da das Angebot überall aufgeruf…

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Themen: Kammergericht Berlin , KG Berlin

Erschienen 24. Februar 2008 auf http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/.

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KG Berlin: Fliegender Gerichtsstand und Rechtsmissbrauch bei Serienabmahnungen

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