KG Berlin: Fehler in der Widerrufsbelehrung - Früher Bagatelle, jetzt Abmahnungsgrund?

KG Berlin, Beschluss vom 08.09.2009, Az. 5 W 105/09 §§ 312 c BGB; 1, 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV

Das KG Berlin hat in diesem Beschluss eine ausdrückliche Abkehr von früherer Rechtsprechung genommen und befindet nunmehr einzelne Fehler in der Widerrufsbelehrung als abmahnungswürdig, die bis dato jedenfalls in Berlin als Bagatelle bewertet wurden. Dabei handelt es sich zum einen um den Punkt der Gefahrtragung. Vergaß der Verkäufer anzugeben, dass im Falle einer Rücksendung er die Gefahr für den Untergang der Sendung trägt, wurde dies zuvor noch als nicht abmahnfähiger Bagatellverstoß eingestuft. Nunmehr vertritt das Gericht die Auffassung, dass der Hinweis bezüglich der Gefahrtragung eine wesentliche Information für den Verbraucher sei, da er um das Verlustrisiko von Postsendungen wisse. Ein zweiter Fehler, den das Gericht als wesentlich einstufte, war der unvollständige Hinweis bezüglich von Zahlungsfristen. Durch die Formulierung “Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30…

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Themen: Berlin , Abmahnung , Widerrufsbelehrung , Musterbelehrung , Urteile & Beschlüsse , Verbraucher , Erstattung , KG Berlin , Bagatelle , Kammergericht , Zahlung
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 19. Oktober 2009 auf http://damm-legal.de.

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