KG Berlin: "Bild im Bild" - Die unveränderte und erkennbare Abbildung eines Fotos in einem neuen Foto stellt einen urheberrechtlich relevanten Eingriff dar.

1. Die unveränderte und erkennbare Abbildung eines (kleinen) Fotos in einem neuen (großen) Foto ("Bild im Bild") stellt einen urheberrechtlich relevanten Eingriff in die ausschließlichen Rechte des Lichtbildners nach §§ 72, 15, 16 UrhG dar (vgl. auch BGH, Urteil vom 29.04.2010 - Az. I ZR 69/08, MIR 2010, Dok. 078, Tz. 17 - Vorschaubilder. 2. Die erkennbare Abbildung eines Fotos auf einem neuen Foto kann nur dann von der Zitierfreiheit (§ 51 UrhG) gedeckt sein, wenn es sich bei dem neuen Foto um ein Lichtbildwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG handelt und die Abbildung des Lichtbilds im Lichtbild nicht nur einen rein dekorativen, illustrierenden Zweck dient. Erforderlich ist vielmehr das Vorliegen eines Zitatzwecks, d.h. eine irgendwie geartete (geistige) Auseinandersetzung mit dem abgebildeten und erkennbaren Foto (Objekt) stattfind…

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Themen: KG Berlin

Erschienen 8. September 2010 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

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