KG Berlin: Beteiligte dürfen in Urteilsdatenbanken nicht mit Namen genannt werden

KG Berlin, Beschluss vom 30.01.2007, Az. 9 U 131/06 §§ 823 Absatz 1, 1004 BGB, Art. 2 Absatz 1 GG

Das KG Berlin hat entschieden, dass es nicht zulässig und eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist, wenn ein Rechtsanwalt auf seiner Homepage selbsterstrittene Urteile veröffentlicht und dabei die Namen der gegnerischen Parteien nicht unkenntlich macht oder anonymisiert. Die Richter sahen hierin einen Verstoß gegen die Rechte der genannten Partei, die in einem Gerichtsverfahren dem Mandanten des veröffentlichenden Rechtsanwalts unterlegen war. Die Öffentlichkeit der Sitzung und der Urteilsverkündung stehe dem nach Auffassung des Gerichts nicht entgegen, denn diese diene lediglich in einem Rechtsstaat zum Ausschluss von Geheimverfahren, nicht jedoch zur Rechtfertigung von namentlichen Berichterstattungen. Darüber hinaus verfolge der Rechtsanwalt mit der Darstellung der von ihm erstrittenen Urteile auf seiner Homepage ein eher untergeordnetes Informationsi…

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Themen: Berlin , Urteil , Bgb , GG , Homepage , Veröffentlichung , Urteile & Beschlüsse , Veröffentlichen , Olg Hamm , KG Berlin , Sonstige , Verletzung , Kammergericht , Urteilsdatenbank

Erschienen 21. April 2009 auf http://damm-legal.de.

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