KG Berlin: Belehrung über Widerrufsfrist von 4 Wochen bei eBay ist kein Bagatellverstoß
am 30.06.2007 von Wettbewerbsrecht-Blog.de
Wie die IT-Recht-Kanzlei berichtet, hat das KG Berlin mit Beschluss vom 26.06.2007 entschieden, dass die Belehrung von Verbrauchern über eine Widerrufsfrist von vier Wochen bei eBay-Verkäufern wettbewerbswidrig ist. Auch wenn es nur um eine Verkürzung der einmonatigen Widerrufsfrist von wenigen Tagen gehe, sei diese fehlerhafte Belehrung geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer i.S.d. § 3 UWG nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen. Ein Bagatellverstoß liege gerade nicht vor.
Quelle: IT-Recht-Kanzlei
Genauso hatte das OLG Hamburg mit Beschluss vom 26.3.2007 (Az: 3 W 58/07) entschieden.
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