KG Berlin: Bagatellverstöße - Die vorschriftswidrig abgekürzte Angabe des Vornamens der Vertretungsperson einer juristischen Person im Impressum und die fehlerhafte Belehrung über die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB können we
am 21.04.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT
1. Gemäß § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 240 EGBGB, § 1 Abs. 1 Nr. 3 BGB-InfoV ist im Rahmen von Fernabsatzverträgen
bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch der Name eines Vertretungsberechtigten
anzugeben. Zu dem Namen in diesem Sinne gehören sowohl der Nachname als auch der - nicht abgekürzte - Vorname (KG Berlin, GRUR 2007, 328).
2. Das Unterlassen einer korrekten und vollständigen Namensangabe des Unternehmers kann den Verbraucher im Unklaren darüber lassen, mit wem genau er es zu tun hat und ihn - etwa mit Blick auf § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO,
der die vollständige Benennung einer zu verklagenden Person fordert - von der Geltendmachung seiner Rechte abhalten. Daher ist ein
solcher Verstoß in der Regel geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und Verbraucher nicht nur
unerheblich i.S. von § 3 UWG zu beeinträchtigten (vgl. KG Berlin, GRUR-RR 2007, 328f.).
3. Gibt eine juristische Person (hier: GmbH & Co. KG) allerdings ihre Firma völlig korrekt an und wird lediglich der Vorname
des vertretungsberechtigten Geschäftsführers vorschriftswidrig abgekürzt (hier: X. Nachname im Impressum der Webseite), lässt dies den Verbraucher nicht über die Bezeichnung, seines (potentziellen) Vertragspartners, im Unklaren. Im Normalfall ist der Verbraucher dadurch nicht gehindert, die
juristische Person unter Angabe der korrekt angegebenen Firma vertreten durch den Geschäftsführer X. Nachname zu verklagen, da
dies denn Vorgaben des § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (jedenfalls zunächst) genügt.
4. Im Fall einer juristischen Person ist die abgekürzte Angabe des Vornamens der Vertretungsperson im Impressum einer Webseite -
anders als im Fall der abgekürzten Angabe des Vornamens …
KG Berlin: Angabe des abgekürzten Vornamens im Impressum
muepe.de | weblog peter müller / Das KG Berlin hat mit Beschluss vom 11.04.2008 (Az. 5 W 41/08) entschieden, dass eine vorschriftswidrige Abkürzung des Vornamens des Geschäftsführers einer Gmbh & Co. KG im Impressum - anders als die Angabe des nur abgekürzten Vornamens eines Ein…
Bagatellverstoß im Rahmen von Impressumsangaben
IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Nach § 3 UWG sind nur solche unlauteren Wettbewerbshandlungen unzulässig, die nicht unerheblich sind. Bloße Bagatellverstöße sollen nicht zu Ansprüchen aus dem UWG führen. Fraglich ist jedoch stets, wo ein Bagatellverstoß aufhör…
Impressumspflicht: Abgekürzter Vorname eines Vertretungsberechtigten einer Gesellschaft ist Bagatelle
Die herrschende Meinung / Die unkorrekte bzw. unvollständige Angabe der erforderlichen Anbieterdaten ist nicht geeignet, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und Verbraucher mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschie…
KG Berlin: Pflichtangaben bei der Widerrufsbelehrung
Dr. Bücker Newsfeed / Dass der Verbraucher grundsätzlich über seine Widerrufsrechte aufgeklärt werden muss, ist Unternehmern meist hinlänglich bekannt. Oftmals wird dies trotzdem unterlassen oder nur sehr wortkarg getan. Fraglich ist, welchen Umfang eine Belehrung üb…
LG Berlin: Das Fehlen der Angabe zur Gefahrtragung bei Rücksendung einer Sache nach Ausübung des Widerrufsrechts in der dem Verbraucher vor Vertragschluss gem. § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB zu erteilenden Belehrung, ist nicht geeignet den Wettbewerb m
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 312c Abs. 1 Satz 1 hat ein Unternehmer dem Verbraucher klar und verständlich die Informationen zur Verfügung zu stellen, für die diese gemäß Art. 240 Nr. 1 EGBGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV bestimmt ist. Hierzu gehören grundsätz…
LG Karlsruhe: Belehrung über Wertersatzpflicht bei eBay noch nach Vertragschluss bis zur Lieferung möglich? - § 312c Abs. 1 und Abs. 2 BGB sind keine Spezialvorschriften, die § 357 Abs. 3 Satz 1 bezüglich der Rechtsfolgen des Widerrufs (insb. W
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 312c Abs. 1 BGB hat der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich die Informationen zur Verfügung zu s…
Hanseatisches OLG: Werterssatzklauseln & eBay-Handel - Eine erst nach Auktionsende in Textform erteilte Belehrung über eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers bei Verschlechterung der Ware im Fall des Widerrufs genügt den Informationspflichten de
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine im Zusammenhang mit Online-Auktionen bei eBay in das Internet eingestellte Belehrung genügt nicht dem Formerfordernis der Textform gemäß § 126b BGB. Dieses wird nur dadurch erfüllt, dass die Belehrung in dauerhaft verkörperter Form…
Impressum - Angabe des Vornamens des Geschäftsführers
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Wieder eine Entscheidung zum Impressum: Eine vorschriftswidrige Abkürzung des Vornamens des Geschäftsführers einer Gmbh & Co. KG im Impressum ist - anders als die Angabe des nur abgekürzten Vornamens eines Einzelunternehmers - gemäß § 3…
